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Bundesarbeitsgericht: BenQ-Mitarbeiter gewinnen gegen Siemens

Der Münchener Konzern hat vor Gericht verloren und muss einige ehemalige Mitarbeiter seines früheren Tochter-Unternehmens BenQ wieder beschäftigen.

Einige BenQ-Mitarbeiter klagten, weil sie sich seinerzeit von Siemens nicht ausreichend über den Verkauf von BenQ informiert fühlten. Jetzt hat Siemens einen Rechtsstreit mit fünf ehemaligen Beschäftigten vor dem Bundesarbeitsgericht verloren. Das Unternehmen habe seine Mitarbeiter 2005 nicht ausreichend über den Verkauf seiner Handy-Sparte an den früheren taiwanesischen Elektronikkonzern BenQ informiert und müsse jetzt einen Teil von ihnen weiterbeschäftigten, urteilten die Richter in Erfurt.

So seien sie nicht unterrichtet worden, dass BenQ nur über ein Haftungskapital von 50.000 Euro verfügte und dass Siemens zum Verkauf einen dreistelligen Millionenbetrag beisteuerte.

Insgesamt wurden sechs Klagen von früheren Siemens-Beschäftigten verhandelt. Nur in einem Fall konnte ein Mitarbeiter seine Ansprüche nicht durchsetzen, da er vor seinem Widerspruch gegen den Betriebsübergang bei BenQ einen Aufhebungsvertrag über rund 60.000 Euro angenommen hatte. Damit habe er sein neues Arbeitsverhältnis akzeptiert, geht aus dem Urteil hervor. Beim Landesarbeitsgericht hatte er noch Recht bekommen.

Insgesamt sind derzeit noch ähnliche Klagen von knapp 60 Beschäftigten anhängig. Im schriftlichen Urteil wird vom Gericht eine weitere Klarstellung zur Unterrichtungspflicht von Unternehmen bei Betriebsübergängen erwartet.

Siemens hatte sein verlustreiches Handygeschäft im Herbst 2005 an die Asiaten weitergereicht. Ein Jahr später drehte BenQ der Sparte den Geldhahn zu und schickte sie mit gut 3000 Mitarbeitern in die Insolvenz. Der Münchner Konzern gründete für die Betroffenen in der Folge zwei Transfergesellschaften. Dort wurde allerdings nur aufgenommen, wer auf juristische Schritte gegen Siemens wegen des Betriebsübergangs verzichtet hatte.

Die IG Metall Bayern sieht mit dem Richterspruch die Rechte der Beschäftigten gestärkt. "Es stellt eindeutig klar, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen sorgfältig und umfassend informieren müssen", sagte Bezirksleiter Werner Neugebauer laut Mitteilung.

Auch Siemens selbst begrüßte die Entscheidung. Sie sorge für Rechtssicherheit bei Betriebsübergängen, sagte eine Unternehmenssprecherin. "Insbesondere sehen wir uns in unserer Ansicht bestätigt, dass Aufhebungsvereinbarungen mit einem Betriebserwerber ein nachträgliches Widerspruchsrecht ausschließen."

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, bm

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