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Bundesfinanzhof: Geländewagen sollen wie PKW besteuert werden

Ein Vielfaches an Steuern solle die Besitzerin eines Geländewagens bezahlen, weil ihr Wagen als PKW eingestuft worden ist. Dagegen klagte sie und verlor. Geländewagen seien generell als PKW zu besteuern, entschied jetzt der Bundesfinanzhof.

Geländewagen sind generell als PKW zu besteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München bekannt gegebenen Urteil bekräftigt. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 2,8 Tonnen galt dies danach auch schon vor dem 1. Mai 2005.

Einen im Rheinland zugelassenen Toyota J7 Landcruiser mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2399 Kilogramm stufte das Finanzamt als PKW ein und forderte eine nach Hubraum bemessene jährliche Kraftfahrzeugsteuer von 1127 Euro. Die Halterin meinte dagegen, es handele sich um ein "anderes Fahrzeug" für das nach europäischem Recht eine nach Gewicht bemessene Steuer von nur 136 Euro fällig werde.

Wie der BFH bekräftigte, kommt es für die Unterscheidung zwischen Pkw und anderen Fahrzeugen jedoch nicht mehr auf das Gewicht an. Entscheidend seien vielmehr Zweck und Ausstattung des Fahrzeugs. Geländewagen seien aber regelmäßig für den Transport von Personen und weniger den von Gütern gemacht und daher auch als PKW zu besteuern. Nach europäischem Recht gelte dies für Wagen über 2,8 Tonnen zwar erst ab dem 1. Mai 2005. Leichtere Geländewagen waren aber auch schon vorher als Pkw zu besteuern, stellte der BFH nun klar. (bai/AFP)

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