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Wirtschaft: Bundesrat will Sozialklägern Gebühren abknöpfen

Länder: Sozialgerichte sollen nicht kostenlos bleiben

Berlin (hej). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat an die Politik appelliert, die Gebührenfreiheit für Verfahren vor den Sozialgerichten (siehe Lexikon) nicht anzutasten. „Bei den Prozessen geht es oft um existenzielle Fragen“, sagte Vorstandsmitglied Renate Gabke dem Tagesspiegel. Daher sollen die Menschen auch weiterhin vor den Sozialgerichten gegen ihre Rentenversicherung oder gegen ihre Krankenkasse klagen dürfen, ohne Gerichtsgebühren zu zahlen.

Die Länder sehen das anders. Der Bundesrat hat auf Initiative des Landes BadenWürttemberg kürzlich eine Gesetzesinitiative gestartet mit dem Ziel, die Gebührenfreiheit abzuschaffen. Das soll dazu beitragen, „die große Zahl offensichtlich aussichtsloser Begehren zu reduzieren“, sagte der Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums, Stefan Wirz. Wer verliert, soll künftig Pauschalgebühren von 75 Euro in der ersten Instanz, 150 Euro in der zweiten und 225 Euro beim Bundessozialgericht zahlen müssen. Bedürftige sollen jedoch Prozesskostenhilfe beantragen können, falls ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat. Bislang zahlen private Kläger vor den Sozialgerichten auch dann keine Gebühren, wenn sie unterliegen. Das hat historische Gründe. Als die Sozialgerichtsbarkeit 1954 gegründet wurde, gab es noch keine Prozesskostenhilfe, sondern nur das an strenge Voraussetzungen geknüpfte Armenrecht. Auf das Armenrecht wollte man die Kläger in den Sozialverfahren aber nicht verweisen.

Nun ist die Bundesregierung am Zuge. Gleich drei Ministerien – das Justiz-, das Sozial- und das Finanzministerium – prüfen die Bundesratsvorlage. Die Grünen sehen den Vorstoß der Länder kritisch. „Die Länder machen nur noch Rechtspolitik nach Kassenlage“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag. An der Kostenklemme der Länder ist die Bundesregierung aber nicht ganz unschuldig. Denn am 1. Juli tritt ein neues Gebührenrecht für Gerichte und Anwälte in Kraft, das die Kosten der Länder in die Höhe treibt. Das schweißt die Länder quer über die Parteigrenzen zusammen.

Sollte sich der Bundesrat durchsetzen, müssten die Sozialverbände und die Gewerkschaften, die ihren Mitgliedern Rechtsschutz bieten, tief in die Tasche greifen. Die IG Metall, die pro Jahr rund 20 000 Verfahren für ihre Mitglieder vor den Sozialgerichten führt, müsste künftig eine Million Euro im Jahr mehr ausgeben.

Sozialrichter hätten dagegen durchaus Verständnis für eine moderate Gerichtsgebühr. „Warum soll ein Arbeitnehmer, der sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine Kündigung wehrt, Gerichtsgebühren zahlen und unsere Kläger nicht?“ fragt Hans-Peter Jung, Vorsitzender des Bundes Deutscher Sozialrichter. Allerdings hält der Sozialrichter das Argument der Länder, man müsse die Gerichte vor Querulanten schützen, für wenig stichhaltig. „Querulatorische Kläger machen weniger als ein Prozent unserer Klägerklientel aus“, so Jung.

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