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Wirtschaft: CDU: Neues Energierecht begünstigt Konzerne

Berlin - Kurz vor seiner Verabschiedung im Bundestag sorgt die Novelle des Energierechts weiter für Streit. So bekräftigte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) am Mittwoch seine Kritik: „Noch ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig“, sagte er dem Tagesspiegel.

Berlin - Kurz vor seiner Verabschiedung im Bundestag sorgt die Novelle des Energierechts weiter für Streit. So bekräftigte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) am Mittwoch seine Kritik: „Noch ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig“, sagte er dem Tagesspiegel. Die Regierung müsse die Interessen der Energieverbraucher stärker beachten. „Derzeit werden die etablierten Energieunternehmen begünstigt“, sagte Rhiel.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die entscheidenden Verordnungen zum neuen Energierecht gebilligt. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht unter anderem die Einrichtung einer staatlichen Regulierungsbehörde vor, die überhöhte Strom- und Gaspreise verhindern soll. Am Freitag soll die Novelle des Gesetzes im Bundestag verabschiedet werden. Danach muss das Gesetz allerdings durch den Bundesrat – und da will die Union noch Änderungen durchsetzen.

So hält Rhiel die geplanten Rechte des Regulierers für „zu lax“. Es müsse nicht nur darum gehen, Preissteigerungen zu begrenzen, sondern echte Preissenkungen zu erreichen. Außerdem warf Rhiel der Bundesregierung eine „Verzögerungstaktik“ vor, weil das Gesetz – anders als von der EU gefordert – nicht schon 2004 in Kraft getreten ist. „Das freut die Aktionäre der Energiekonzerne, und die Verbraucher zahlen die Zeche.“

Daneben forderten sowohl Energiekunden als auch Energieerzeuger Änderungen an dem vorliegenden Entwurf. So sei noch immer kein bundesweit funktionierender Wettbewerb sichergestellt, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung von vier Verbänden, die industrielle und mittelständische Energieabnehmer repräsentieren. Die Energieerzeuger hingegen kritisierten, dass die Investitionssicherheit in der Branche durch das neue Gesetz nicht gewährleistet sei.

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