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Wirtschaft: Clement beharrt auf Änderung des Arbeitszeitgesetzes EU will Staaten die Entscheidung über Ruhezeiten selbst überlassen

(pet). Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will die Bereitschaftsdienste von Ärzten im kommenden Jahr neu regeln – obwohl die EU ihm das künftig nicht mehr zwingend vorschreiben will.

(pet). Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will die Bereitschaftsdienste von Ärzten im kommenden Jahr neu regeln – obwohl die EU ihm das künftig nicht mehr zwingend vorschreiben will. EUArbeitskommissarin Anna Diamantopoulou hatte eine neue Arbeitszeitrichtlinie angekündigt. Danach sollen Mitgliedstaaten künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie Bereitschaftsdienste als Arbeitszeiten werten oder nicht. Das Wirtschaftsministerium beharrt trotzdem auf der Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes, das am kommenden Mittwoch im Vermittlungsausschuss behandelt wird. „Wir werden das Gesetz wegen der neuen Initiative nicht stoppen“, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums dem Tagesspiegel. „Es kann Jahre dauern, bis sie rechtsverbindlich wird.“

Der EuGH hatte im September entschieden, dass der Bereitschaftsdienst von Ärzten auch in Deutschland als Arbeitszeit zu werten ist. Bundeswirtschaftsminister Clement hatte daraufhin eine Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes angeschoben. In Reaktion auf das EuGH-Urteil hat jetzt die EU-Arbeitskommissarin Anna Diamantopoulou angekündigt, die Arbeitszeiten in der EU neu zu regeln. Mitgliedstaaten sollen demnach selbst entscheiden, ob sie Bereitschaftsdienste als Arbeitszeiten werten oder nicht, sagte sie der „Financial Times Deutschland“.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet „ein organisatorisches und finanzielles Chaos“, falls das deutsche Arbeitszeitgesetz geändert wird. Clement will eine monatliche Höchstarbeitzeit für Ärzte von 48 Stunden und zusätzlich eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden festschreiben. „Das macht eine flexible Dienstplangestaltung unmöglich“, sagte ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssten Kliniken nach DKG-Berechnung ab dem 1.1.2004 theoretisch 61 000 neue Arbeitskräfte einstellen, davon zwei Drittel Ärzte. Mehrkosten: bis zu 3,5 Milliarden Euro jährlich. „Völlig utopisch“, urteilt die DKG, die noch auf eine „tragfähige Lösung“ hofft.

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