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Wirtschaft: Clement prüft PR-Honorare von Gerster Rückzahlung oder Rückabwicklung des Vertrages möglich

(asi). Das Berliner Kommunikationsunternehmen WMP Eurocom AG muss möglicherweise einen Teil des Honorars aus dem umstrittenen Beratervertrag mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zurückzahlen.

(asi). Das Berliner Kommunikationsunternehmen WMP Eurocom AG muss möglicherweise einen Teil des Honorars aus dem umstrittenen Beratervertrag mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zurückzahlen. Wie eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) dem Tagesspiegel sagte, werde das Ministerium die Rechtmäßigkeit des Vertrages von WMP mit BAChef Florian Gerster bis zur kommenden Woche prüfen. Einen entsprechenden Auftrag hatte das Ministerium am Vortag vom Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit erhalten. Ausdrücklich wies die Sprecherin darauf hin, dass „alle rechtlichen Fragen analysiert werden“. Dies schließe auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Vertrages ein. Dies könnte auch zur Folge haben, dass WMP Teile der 500 000 Euro an die Nürnberger Behörde zurückzahlen muss, die das Unternehmen für seine Leistungen in diesem Jahr erhalten hat.

Auch BA-Verwaltungsratsmitglied Peter Clever schloss dies nicht aus. Wenn die Rechtsaufsicht der BA – also das Wirtschaftsministerium – zu diesem Schluss käme, sagte Clever, dann müssten tatsächlich erbrachte Leistungen der WMP in diesem Jahr und deren Bezahlungen abgeglichen werden. „Auf keinen Fall dürfen jedoch weitere Zahlungen im nächsten Jahr erfolgen“, sagte Clever. Dies habe WMP der Bundesanstalt allerdings bereits schriftlich zugesichert.

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