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Wirtschaft: Das Dosenpfand kommt

Ab dem 1. Januar 2003 müssen die Händler auf alle Einwegverpackungen für Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke ein Pfand erheben.

Ab dem 1. Januar 2003 müssen die Händler auf alle Einwegverpackungen für Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke ein Pfand erheben. Das betrifft vor allem Getränkedosen und Einwegflaschen aus Glas oder Plastik. Ausgenommen von der Regelung sind Fruchtsäfte, Wein, Sekt, Spirituosen und Milch. Für Verpackungen, die bis zu 1,5 Liter Flüssigkeit fassen, beträgt das Pfand 25 Cent. Für Einwegverpackungen, die mehr als 1,5 Liter enthalten, beträgt das Pfand 50 Cent.

Die Dosen und Einwegflaschen können überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke mit Einwegverpackungen verkauft werden. Eine Ausnahme gilt für kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern. Sie müssen nur die Einwegverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie in ihrem Angebot haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Dosen beschädigt sind. Auch sie muss der Händler zurücknehmen.

Noch unklar ist, wie die Rücknahme der Einwegverpackungen genau funktionieren soll. Rund 90 Prozent der Einwegverpackungen sollen über Automaten zurückgenommen werden, die in den Geschäften aufgestellt werden. Der Handel fordert, die Rücknahme alternativ dazu mit einem Pfandmarkensystem zu regeln. Kauft der Kunde eine Dose, bekommt er dazu eine Pfandmarke. Die Marke („Token“) müssen die Kunden zusammen mit der Dose zurückgeben, erst dann bekommen sie das Pfand zurückgezahlt.

Da das EinwegPfand erst zum 1. Januar 2003 eingeführt wird, können keine Dosen und Flaschen zurückgegeben werden, die vor diesem Datum gekauft wurden. Die „alten“ Dosen gehören weiter in die gelbe Tonne. msh

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