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Wirtschaft: Das kommt auf die Rentner zu

Ab dem nächsten Jahr zahlen Senioren mehr Steuern, Berufstätige werden entlastet – aber ob die Union zustimmt, weiß sie selber noch nicht

Die Grundzüge stehen fest, aber über Einzelheiten wird noch gerungen. Klar ist: Ab dem 1. Januar 2005 werden für Renten, Lebensversicherungen und die betriebliche Altersvorsorge neue steuerliche Regeln gelten. Betroffen ist jeder: Rentner, die künftig einen höheren Teil ihrer Ruhebezüge versteuern müssen, Erwerbstätige, die bei ihren Rentenbeiträgen steuerlich entlastet werden. Betroffen sind aber auch all die, die privat oder über ihren Betrieb Vorsorge für das Alter treffen wollen. Das neue Alterseinkünftegesetz ist Ende April mit der rot-grünen Mehrheit vom Bundestag beschlossen worden. Jetzt ringt die Union darum, ob sie die Reform am nächsten Freitag im Bundesrat passieren lässt oder den Vermittlungsausschuss anruft. Aber selbst dann werden große Teile des Gesetzespaketes nicht mehr aufgeschnürt.

Denn die Politik steht unter Zeitdruck und muss noch in diesem Jahr handeln. Das hat ihr das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 6. März 2002 aufgetragen. Die Richter hatten bemängelt, dass Pensionäre mit ihren Bezügen steuerlich benachteiligt sind gegenüber Rentnern. Verfassungswidrig, urteilten die Karlsruher Richter, und verlangten von der Politik eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2005 – mit Übergangsfristen. Bislang werden Renten bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren nur mit ihrem Ertragsanteil von 27 Prozent besteuert. Pensionen dagegen sind – abzüglich von Freibeträgen – voll steuerpflichtig.

Experten sind sich einig, dass der Ausweg nur ein Übergang zur so genannten nachgelagerten Besteuerung sein kann. Das bedeutet: Renten werden im Alter voll besteuert, ebenso wie die Pensionen von ehemaligen Beamten. Um eine unzulässige Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen dann aber auch die Aufwendungen für die gesetzliche Rente – also die Rentenbeiträge – von der Steuer befreit werden. Kompliziert gestaltet sich vor allem die lange Übergangszeit: Die Politik muss darauf achten, keine Personengruppe doppelt zu besteuern. Gleichzeitig müssten Bund und Länder bei allzu großzügigen Übergangsregelungen auf Milliardensummen verzichten.

Einen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten hält auch die Opposition für sinnvoll. Ihr bleibt ohnehin keine Wahl, als dem Gesetz zuzustimmen. Würden die unionsregierten Länder mit ihrer Mehrheit das Gesetz im Bundesrat blockieren, müssten nach dem Verfassungsgerichtsurteil ab 2005 Pensionäre steuerlich entlastet werden. Das käme die öffentlichen Haushalte teuer zu stehen. Fünf bis zehn Milliarden Euro gingen jährlich an Steuereinnahmen verloren.

Schon absehbar ist daher, dass mit Beginn des kommenden Jahres in einer langen Übergangsphase über fast vier Jahrzehnte die gesetzlichen Renten immer stärker besteuert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Rentner im Laufe seines Lebens immer höhere Steuern zahlen muss. Vielmehr muss jeder Rentnerjahrgang einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Dieser Anteil, der als persönlicher Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen wird, verändert sich bis ans Lebensende nicht. Im Gegenzug für die höhere Steuerbelastung im Alter werden Rentenbeiträge und Vorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben von der Steuer befreit (siehe nebenstehenden Kasten). Erwerbstätige profitieren also.

Für einen Großteil der Rentner ändert sich im kommenden Jahr erst einmal nichts. Von 14,2 Millionen Rentnerhaushalten in Deutschland zahlen derzeit nur zwei Millionen überhaupt Steuern – auf diese Personen kommt 2005 eine höhere Belastung zu. Außerdem werden nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zusätzliche 1,3 Millionen Haushalte steuerpflichtig.

Die Kritik der Union konzentriert sich auf die geplanten Veränderungen bei Kapitallebensversicherungen, Betriebsrenten und der Riester-Rente. Die rot-grüne Koalition hat im Bundestag beschlossen, das Steuerprivileg von Kapitallebensversicherungen abzuschaffen. Begründet wurde das damit, dass alle Einkünfte steuerlich gleich behandelt werden sollen. Eine solche steuerliche Belastung stößt zumindest bei einigen unionsgeführten Ländern auf Widerstand.

Auch die Unisex-Tarife für Frau und Mann, die künftig für die staatlich geförderte Riester-Rente gelten sollen, schmecken nicht jedem Unionspolitiker. Diese könnten dennoch im Falle eines Vermittlungsverfahrens bestehen bleiben, gewissermaßen als Zugeständnis an Rot-Grün, heißt es in Unionskreisen. Außerdem setzen sich auch die Frauen- und Familienpolitiker in der Unions-Bundestagsfraktion für einheitliche Tarife für Frauen und Männer ein.

Komplett verworfen ist die vor ein paar Wochen diskutierte Amnestie für Rentner. Künftig gleichen Rentenversicherer und die Zulagenstelle die Daten der Rentner ab. Die Zulagenstelle schickt die Rentenmitteilungen ans Finanzamt. Bei rund 300 000 Rentnern könnte dabei nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft offenbar werden, dass sie schon früher steuerpflichtig waren. Diese müssen sich theoretisch auf Nachforderungen für die letzten zehn Jahre oder Bußgelder einstellen. In der Praxis sollen die Finanzämter jedoch aufgefordert werden, pragmatisch mit den Nachforderungen umzugehen. In kleineren Fällen soll von Bußgeldern abgesehen werden, nicht jedoch bei Steuerhinterziehung in großem Stil.

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