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Wirtschaft: Das Monopol der Anwälte wird gelockert

Berlin – Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Regeln für kostenlose Rechtsberatungen lockern. Vereine wie der ADAC sollen künftig auch rechtliche Fragen ihrer Mitglieder beantworten dürfen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Diskussionsentwurf der Ministerin.

Berlin – Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Regeln für kostenlose Rechtsberatungen lockern. Vereine wie der ADAC sollen künftig auch rechtliche Fragen ihrer Mitglieder beantworten dürfen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Diskussionsentwurf der Ministerin. Allerdings darf die Rechtsberatung nicht Hauptzweck des Vereins sein, und die Beratung muss von einem Volljuristen durchgeführt werden.

Auch Unternehmen werden künftig rechtliche Fragen beantworten dürfen, ohne mit dem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt zu geraten. So lange die Rechtsberatung eine reine Nebenleistung bleibe, sieht Zypries keine Probleme. Künftig darf eine Bank daher völlig legal auf erbrechtliche Schwierigkeiten einer Geldanlage hinweisen oder ein Energieberater für seine Kunden Stromlieferverträge kündigen.

Im Familien und Freundeskreis sollen Rechtskundige – auch solche ohne Uni-Abschluss – künftig Rechtsrat erteilen dürfen. Das war zwar bisher schon üblich, nach geltendem Recht aber verboten. Auch bei karitativen Organisationen wird die Möglichkeit, Bedürftige kostenlos zu beraten, ausgeweitet. Hier ist jedoch die Mitarbeit eines Volljuristen vorgeschrieben.

Eine umfassende, kostenpflichtige, individuelle Rechtsberatung soll jedoch weiterhin Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Verbraucherzentralen, die schon heute Verbraucher rechtlich beraten dürfen, können das auch in Zukunft tun. Die Idee, auch Absolventen von Fachhochschulen (Diplom-Wirtschaftsjuristen) Rechtsberatungen zu erlauben, findet sich in Zypries Entwurf dagegen nicht wieder. Den Kürzeren gezogen haben auch die Rechtsschutzversicherer, die bis zuletzt gehofft hatten, ihren Versicherten künftig Rechtsrat erteilen zu dürfen. Sie werden ihre Kunden wie bisher zum Anwalt schicken müssen.

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz soll das bisherige Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ablösen. Dieses hatte ursprünglich zum Ziel, jüdische Juristen aus allen Bereichen des Rechts auszuschließen. Das neue Gesetz soll am 21. September auf dem Deutschen Juristentag beraten werden, bis Anfang Dezember soll es einen Referentenentwurf geben. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, allerdings erwartet das Ministerium keine grundsätzlichen Vorbehalte. Der Deutsche Anwaltverein begrüßte das Papier. hej

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