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Wirtschaft: Der BDI nennt die Regel „verfassungswidrig“

Geht es nach den Großen der Wirtschaft, sollte die Mindestbesteuerung umgehend abgeschafft werden. So forderte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Regierung und Opposition am Montag auf, so schnell wie möglich die „ verfassungswidrige Regelung“ aufzuheben.

Geht es nach den Großen der Wirtschaft, sollte die Mindestbesteuerung umgehend abgeschafft werden. So forderte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) Regierung und Opposition am Montag auf, so schnell wie möglich die „ verfassungswidrige Regelung“ aufzuheben. Der Steuerrechtsexperte Joachim Lang legte ein im Auftrag des BDI erstelltes Gutachten vor, nach dem die Mindestbesteuerung gleich mehreren Verfassungsgrundsätzen zuwiderläuft . Im Grenzfall würden verlustschreibende Firmen besteuert und sogar in die Insolvenz getrieben. Letztlich schwäche die Mindeststeuer den Standort Deutschland und treibe Wertschöpfung ins Ausland. Die Mindestbesteuerung von Unternehmen war 2004 erst nach heftigen Diskussionen eingeführt worden. Sie sieht vor, dass Firmen – abgesehen von einem Sockelbetrag von einer Million Euro – ihre aufgelaufenen Verluste in einem Gewinnjahr nur zu 60 Prozent steuerlich verrechnen können, der Rest wird besteuert. awm

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