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Wirtschaft: Der DGB bleibt bei der Kritik am Kombilohn hart

DÜSSELDORF (pt/HB).Gegen einen Kombilohn zur Förderung des Niedriglohnsektors hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gewandt.

DÜSSELDORF (pt/HB).Gegen einen Kombilohn zur Förderung des Niedriglohnsektors hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gewandt.DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer sagte, auch er sei dafür, gering Qualifizierten neue Arbeitsmarktchancen zu erschließen.Dabei seien für die Gewerkschaften aber nur Instrumente akzeptabel, bei denen ein Unterschreiten des Tarifniveaus ausgeschlossen sei.

Putzhammer wies den Vorwurf zurück, die geringe Spreizung der Tarifeinkommen nach unten sei die Ursache für ein mangelndes Angebot an Arbeitsplätzen.Wie Kanzleramts-Minister Bodo Hombach warnte auch Putzhammer vor allzu großer Hast bei der Verabredung geeigneter Maßnahmen zur Förderung eines Niedriglohnsektors.Zunächst müsse geprüft werden, welche bereits bestehenden Instrumente der Arbeitsmarktförderung - zum Beispiel Lohnzuschüsse - eingesetzt werden könnten.Dazu sei notwendig, die Effekte der bisher gewählten Instrumente herauszufinden.Zudem dürften neue Instrumente, die nach Putzhammers Ansicht "zielgruppenspezifisch" ausgerichtet sein sollten, die bereits bestehenden nicht verdrängen.

Modelle, die - wie der Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einer Kombination von Sozialhilfe und Arbeitsentgelt - von vornherein ein Mißverhältnis zwischen Kosten der öffentlichen Hand und beschäftigungspolitischer Wirkung erwarten ließen, könnten von den Gewerkschaften nicht mitgetragen werden."Sollte die Benchmark-Gruppe im Bündnis für Arbeit ein solches Modell vorschlagen, wird es vom Deutschen Gewerkschaftsbund abgelehnt werden."

Im Gegenteil würden die Gewerkschaften im Bündnis für Arbeit darauf dringen, ihre Chancen zur Durchsetzung von Tarifverträgen zu verbessern.Der Gesetzgeber müsse endlich durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, daß nur solche Unternehmen von Steuergeldern profitierten, die auch die Tarifverträge einhielten.Außerdem müsse den Gewerkschaften das Recht gegeben werden, unmittelbar gegen Tarifverstöße bei den Arbeitsgerichten zu klagen.

Der Gewerkschafter warnte davor, Formen der staatlichen Förderung von niedrig bezahlter Beschäftigung zu wählen, die zu einer Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit der gleichen Tätigkeit in einem Betrieb führen.Eine solche Ungleichbehandlung sei aber beim Kombilohn unvermeidbar, kritisierte Putzhammer.

Wie Hombach setzt auch Putzhammer in erster Linie darauf, die Qualifikation von Arbeitslosen zu verbessern."Wir müssen die Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten ausbauen.Dazu brauchen wir ein Bundesrahmengesetz."

"Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist für die Gewerkschaften die befristete Erprobung und Evaluierung von neuen Instrumenten auf regionaler Ebene denkbar", sagte Putzhammer.Zugleich warnte er davor, "irgendwelche Konzepte" gleich in Gesetzesform zu gießen."Wir sollten die Instrumente, auf die wir uns einigen können, zuerst in überschaubarem Rahmen ausprobieren." Hombach hatte auf einer DGB-Tagung am Freitag neben einer Verbesserung der Qualifizierung von schlecht oder gar nicht ausgebildeten Arbeitnehmern eine Senkung der auf niedrigen Einkommen ruhenden Abgabenlast gefordert.Auch er hatte sich ausdrücklich gegen die Etablierung eines Niedriglohnsektors außerhalb des Tarifgefüges ausgesprochen.

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