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Schlüssel zur Datenautobahn. Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte nur einige wenige Informationen über den Versicherten gespeichert. Sukzessive sollen weitere dazukommen – allerdings auf freiwilliger Basis.

© dpa

Elektronische Gesundheitskarte: Der Patient und seine Daten

Heute berät der Gesundheitsausschuss über die elektronische Gesundheitskarte. Welche Informationen zu welchem Zweck darauf gespeichert werden, lesen Sie hier.

Sie dient Ärzten zur Authentifizierung von Patienten und zur Abrechnung medizinischer Behandlungen mit den Krankenkassen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres muss jeder gesetzlich Krankenversicherte über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen. Bislang sind nur sogenannte Stammdaten auf der Karte gespeichert, weitere Daten sollen aber in den kommenden Jahren hinzu kommen. Rechtliche Grundlage dafür ist das E-Health-Gesetz, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll und dessen Entwurf bereits vorliegt. Heute ist das geplante Gesetz Thema im politischen Berlin. Dann äußern sich zu dem Vorhaben diverse Fachverbände im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Der Tagesspiegel hat die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Was auf der Karte steht

Die elektronische Gesundheitskarte ähnelt einer Bankkarte und enthält derzeit neben den Stammdaten des Versicherten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Krankenversichertennummer, Versichertenstatus) ein Lichtbild und einen Microprozessor. Die Karte muss vom Versicherten unterschrieben werden und ist nicht übertragbar. Auf der Rückseite können Versicherte auf Wunsch auch die Europäische Versicherungskarte aufdrucken lassen. Wer sie im Ausland vorlegt, hat dort ebenfalls Anspruch auf medizinische Leistungen. Zudem enthält die Gesundheitskarte am rechten unteren Rand eine Kennzeichnung in Blindenschrift.

Gesetzlich Versicherte bekommen die Karte automatisch

Der scheckkartengroße Ausweis ist nicht neu. Ab Herbst 2011 gaben die Krankenkassen schrittweise die elektronische Chipkarte heraus. Neu ist aber seit dem 1. Januar 2015, dass die Karte als alleiniger Versicherungsnachweis gilt. Gesetzlich Versicherte bekommen die Karte automatisch von ihrer Kasse zugeschickt. Wer privat oder als „sonstiger Kostenträger“ versichert ist, erhält keine eGK und kann weiter mit seiner bisherigen Krankenversicherungskarte zum Arzt gehen.

Bislang sind nur die Stammdaten des Patienten gespeichert

Die Karte ist für alle gesetzlich Versicherten kostenlos – von der Beschaffung des Fotos abgesehen. Allerdings hat die Entwicklung des Projekts die Beitragszahler seit dem Start vor zwölf Jahren bereits mehr als eine Milliarde Euro gekostet. Bislang enthält die eGK nur die Stammdaten des Versicherten. Später können weitere dazu kommen – wenn der Patient dies wünscht. So sollen Notärzte und medizinisches Personal unter anderem auf „Notfalldaten“ des Patienten wie bestehende Arzneimittelunverträglichkeiten oder Allergien zugreifen können. Zudem könnten über die Karte auch digitalisierte Impfpässe, Arztbriefe, Röntgenbilder oder ganze Patientenakten ausgetauscht werden. Auch die Weitergabe „elektronischer Fallakten“ ist denkbar: Dabei könnten sich Ärzte in Zukunft via elektronischer Gesundheitskarte über einzelne Behandlungsfälle austauschen.

Die Datenautobahn ist noch im Aufbau

Wann kann die telematische Infrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte genutzt werden? Die Antwort lautet: schrittweise. Derzeit befindet sich die sichere Datenautobahn noch im Aufbau. Nach Angaben der dafür zuständigen Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) sollen Ärzte, Kassen und Apotheken Mitte 2016 in der Lage sein, die Stammdaten von Patienten über eine sichere Netzverbindung miteinander abzugleichen. Und bis Anfang 2018 sollen Notfalldaten auf die Karten aufgespielt werden können. Damit diese Fristen eingehalten werden, droht die Politik den Kassen und Ärzteverbänden bei jeder Verzögerung mit Strafzahlungen in Millionenhöhe. Und übergangsweise gibt es schon mal finanzielle Anreize zur elektronischen Übermittlung von Arzt- und Entlassbriefen aus dem Krankenhaus.

Persönliche medizinische Daten bleiben auf den Servern von Ärzten und Krankenhäusern

Sie bleiben wie alle anderen persönlichen medizinischen Daten bei den behandelnden Ärzten, also auf den Servern in Praxis oder Krankenhaus. Die Gesundheitskarte fungiert lediglich als Schlüssel zur Infrastruktur, nicht als Zentralspeicher.

Mediziner und die Versicherten sollen Zugriff auf die Daten erhalten

Ärzte und Vertreter von Heilberufen, die für die gesetzlichen Kassen arbeiten, erhalten eine Chipkarte, mit der sie von ihrer Praxis aus die Daten auf der Karte auslesen können. Derzeit werden alle Mediziner dafür mit speziellen Kartenlesegeräten ausgestattet. Später sollen auch die Versicherten Zugriff auf ihre Daten bekommen – wie ist derzeit noch unklar.

Um Informationen zu löschen, muss man sich an den Arzt wenden

Ja. Um Daten von der Karte zu entfernen, muss man sich nur an den behandelnden Arzt wenden. Dieser kann die Informationen dann über sein Praxisterminal von der Karte entfernen.

Die Gesundheitskarte soll die medizinische Versorgung verbessern

Laut Gesetzgeber soll sich durch die Speicherung persönlicher Informationen die medizinische Versorgung verbessern. Die Notfalldaten auf der Karte etwa versetzen Ärzte in die Lage, ihnen unbekannte Patienten sofort mit passender Arznei zu versorgen. Wenn Informationen elektronisch und nicht mehr per Post oder Fax verschickt werden, verringert sich das Risiko, dass wichtige Unterlagen verloren gehen, zu spät kommen oder in falsche Hände geraten. Und elektronische Medikationspläne erhöhen die Sicherheit für chronisch Kranke. Versicherte, die gleichzeitig mehr als fünf Arzneimittel benötigen, haben schon ab Oktober 2016 einen Anspruch darauf – vorerst allerdings nur in Papierform.

Schutz vor Missbrauch

Können die Kassen ausschließen, dass Dritte wie Arbeitgeber oder Versicherer auf persönliche Informationen zugreifen? Glaubt man der Gematik, dann ist der Zugriff Dritter technisch ausgeschlossen. Mithilfe eines „Konnektors“ würden alle Informationen zudem so verschlüsselt, dass potenzielle Datendiebe damit nichts anfangen könnten. „Das sind Bits und Bites, die keiner lesen kann“, sagt eine Gematik-Sprecherin.

Bei Verlust oder Diebstahl müssen die Karten gesperrt werden

Bei Verlust oder Diebstahl der Karte müssen Versicherte sie von ihrer Kasse sperren lassen. An die Daten jedoch komme kein Finder heran, versichern die Entwickler. Dazu sei erstens ein sogenannter Heilberufsausweis nötig, den nur Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten erhielten. Zweitens werde die zur Karte gehörende PIN nach dreimaliger Falscheingabe gesperrt. Und drittens würden die letzten 50 Zugriffe auf der Karte protokolliert. Damit lasse sich jederzeit zurückverfolgen, wer von der Zugriffsautorisierung Gebrauch gemacht habe. Nur die Notfalldaten sind, nach vorheriger Zustimmung des Versicherten, von Ärzten oder Rettungsassistenten ohne PIN-Eingabe mithilfe eines mobilen Lesegeräts abrufbar.

Ärzte müssen Patienten auch ohne Vorlage der eGK behandeln

Ja. Allerdings kann die Arztpraxis verlangen, dass die Karte innerhalb einer gewissen Frist nachgereicht wird. Geschieht dies nicht, haben Mediziner das Recht, dem Patienten ihre Leistung privat in Rechnung zu stellen.

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