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Wirtschaft: Der Stromwettbewerb im Osten naht

BERLIN .Die Liberalisierung des Strommarktes macht entgegen allen Erwartungen auch vor den neuen Bundesländern nicht mehr länger halt - obwohl die Bundesregierung Ostdeutschland eigentlich bis zum Jahr 2003 zu einem wettbewerbsfreien Raum erklärt hat.

Von Antje Sirleschtov

BERLIN .Die Liberalisierung des Strommarktes macht entgegen allen Erwartungen auch vor den neuen Bundesländern nicht mehr länger halt - obwohl die Bundesregierung Ostdeutschland eigentlich bis zum Jahr 2003 zu einem wettbewerbsfreien Raum erklärt hat.Zumindest glaubt das Bundeskartellamt, daß es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die Wettbewerbshüter zum ersten Mal über einen Durchleitungsantrag durch das ostdeutsche Verbreitungsgebiet der Vereinigten Energiewerke AG (Veag) entscheiden werden.Grund für diese Annahme: Sowohl Energieversorger als auch Stromkunden versuchen seit einiger Zeit immer häufiger, das Verbundunternehmen Veag zur Durchleitung von Strom durch deren Verbreitungsgebiet zu bewegen.

Bis jetzt, so war von der Veag zu erfahren, liegen ihr bereits 125 Anträge zur Durchleitung von Strom vor - eine Größenordnung, die das ostdeutsche Verbundunternehmen überrascht und gleichzeitig auch beunruhigt.Denn nur in knapp der Hälfte aller Fälle wird der reine Transit von Strom beispielsweise aus Polen in den Westen Deutschlands beantragt - dies beeinträchtigt die Stromproduktion der Veag nicht und spült sogar Transitgebühren in die Kassen der Veag.

In mehr als 50 Fällen ist die Veag hingegen direkt betroffen.Sowohl die zwölf regionalen Energieversorgungsunternehmen die von der Veag mit Strom beliefert werden als auch deren direkte Stromabnehmer haben die Durchleitung beantragt und machen Druck.Ihr Ziel ist in allen Fällen die Verringerung der Strompreise.Den Versuch haben bisher vor allem westdeutsche oder ausländische Konzerne gemacht, die Preissenkungen für ihre ostdeutschen Fertigungsstandorte erwirken wollen.Abnehmer wie etwa der Volkswagenkonzern, der im sächsischen Mosel ein Werk betreibt oder Dow Chemical, die in Sachsen-Anhalt produzieren, streben immer öfter Bündelverträge mit einem Stromlieferanten für alle deutschen Standorte an.Aber auch die Regionalversorger, die den Strom von der Veag beziehen, wildern in fremden Revieren und überraschen sich gegenseitig, indem sie Kunden im jeweils anderen Versorgungsgebiet Konkurrenzangebote unterbreiten.

Prinzipiell könnte die Veag alle diese Anträge ablehnen.Denn in die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf Drängen der Veag eine sogenannte Braunkohleschutzklausel aufgenommen.Ziel war es, der Veag noch einige Jahre Zeit zur Fertigstellung ihres 20 Mrd.DM teuren Sanierungsprogramms der Braunkohlekraftwerke zu geben, bevor auch in Ostdeutschland Wettbewerber um Stromkunden konkurrieren können.Auf diese Klausel könnte sich die Veag in allen Fällen beziehen, in denen die Durchleitung von Strom durch ihr Gebiet zu einer Verringerung der Menge von Braunkohlenstrom führt.

Tatsächlich lehnte die Veag bis jetzt allerdings keinen einzigen Durchleitungsantrag ab.Immer dann, wenn ein Wettbewerber angekündigt hat, einem Kunden in den neuen Bundesländern Strom zu günstigeren Preisen zu liefern, hat die Veag versucht, die Durchleitung auf dem Verhandlungsweg zu verhindern, was ihr offenbar wegen der Beteiligung fast aller großen westdeutschen Energieversorger an der Veag bisher immer gelungen ist.Im Ergebnis übernahm das ostdeutsche Verbundunternehmen das günstigere Angebot des Wettbewerbers.Für die Kunden bedeutet dies zwar in allen Fällen eine Strompreissenkung.Zu dem vom Gesetzgeber eigentlich angestrebten Wettbewerb, sagt Klaus-Peter Schultz, Leiter der achten Beschlußabteilung des Bundeskartellamtes, "kommt es dadurch nicht".Schließlich werde das Gebietsmonopol der Veag allein durch Preissenkungen nicht wirklich aufgebrochen.

Grund für die Verhandlungsbereitschaft der Veag ist, daß sowohl das Unternehmen selbst als auch das Bundeskartellamt ahnen, daß die sogenannte Braunkohleschutzklausel im Energiewirtschaftsgesetz einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.Denn im Paragraph drei (Artikel vier) des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes heißt es, daß die Durchleitung von Strom nach Ostdeutschland bis 2003 abgelehnt werden kann, wenn "eine ausreichend hohe Verstromung von Braunkohle aus diesen Ländern" nicht gegeben ist."Was allerdings bedeutet der Begriff ausreichend", fragt der Kartellbeamte Schultz und stellt fest, daß der Gesetzgeber versäumt hat, die Menge Fremdstrom, die ostdeutschen Braunkohlestrom ersetzen darf, ohne daß die eigentliche Intention des Gesetzes unterlaufen wird, festzulegen.Der erste ostdeutsche Mittelständler, der das Kartellamt anruft, könnte somit die Schutzklausel der Veag kippen und den Wettbewerb im Osten Deutschlands eröffnen sofort.

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