zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Der teure Widerstand der Rentner

Versicherer schlagen Alarm: Sie ersticken unter einer Flut von Protestbriefen

Berlin – Die Rentner sind sauer. Und sie machen ihrem Ärger Luft – millionenfach. Weil die Senioren gegen Nullrunden, die Verdopplung der Pflegeversicherungsbeiträge oder den neuen Pflegezuschlag für Kinderlose protestieren, ersticken die Rentenversicherungsträger unter einer Flut von Widersprüchen. Jetzt schlagen die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) Alarm. Sie fordern eine Gesetzesänderung. Das Ziel: Um die Verwaltung zu entlasten und Kosten zu sparen, soll nicht mehr jeder Versicherte, der Widerspruch einlegt, am Ende des Verfahrens einen Widerspruchsbescheid bekommen – zumindest dann nicht, wenn es um politisch motivierte Widersprüche geht. Doch zu einer solchen Gesetzesänderung ist das Bundessozialministerium nicht bereit.

Das Problem: Wenn sich Rentner gegen neue Rentengesetze wehren wollen, können sie das nur, indem sie Widerspruch einlegen. BfA und Co. werden daher jedes Jahr mit Widersprüchen überschwemmt, die sich nicht gegen Einzelfallentscheidungen der Behörden richten, sondern politische Hintergründe haben. Die Sozialverbände rufen ihre Mitglieder gezielt zu solchen Massenprotesten auf und stellen ihnen Formbriefe zur Verfügung. Das müssen sie tun. Denn sollten die Gerichte später die Gesetze für rechtswidrig erklären, profitieren davon nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben.

Konsequenz: Gegen die Rentenerhöhung im Jahr 2000, die nicht mehr als ein Inflationsausgleich war, gingen rund zwei Millionen Widersprüche bei den Rententrägern ein, gegen die volle Übernahme des Pflegebeitrags waren es im vergangenen Jahr 1,2 Millionen Widersprüche. Da die Behörden gesetzlich verpflichtet sind, in jedem Fall einen formellen Widerspruchsbescheid zu erlassen, sind solche Aktionen mit enormen Kosten verbunden: „Ein Widerspruchsbescheid kostet zwischen fünf und zehn Euro“, heißt es etwa bei der BfA.

Die Rentenversicherungsträger drängen auf eine Gesetzesänderung. Sie wollen nach dem Vorbild der Finanzämter künftig über den Ausgang von Musterstreitverfahren in den Rentenbescheiden informieren und in Massenverfahren auf Widerspruchsbescheide verzichten.

Dass Handlungsbedarf besteht, räumt auch das Bundessozialministerium ein. „Wir wollen kein bürokratisches Monstrum“, sagt eine Sprecherin. Änderungen will das Ministerium aber nur auf Basis des „geltenden Rechts“. Vorschlag: Die Rentenversicherungsträger sollen ihre Satzungen ändern und künftig in öffentlichen Bekanntmachungen über den Ausgang der Massenverfahren informieren.

Am nächsten Dienstag wird sich der zuständige Fachausschuss der Rentenversicherungsträger mit der Idee des Ministeriums befassen, doch auf große Zustimmung dürfte der Vorschlag nicht stoßen. Denn bisher gibt es öffentliche Bekanntmachungen nur dann, wenn man Versicherte nicht ausfindig machen kann. „Das passt nicht auf die Massenwidersprüche“, sagen die Rentenversicherer.

Schnelle Hilfe ist gefragt. Denn schon jetzt ist die nächste Protestlawine absehbar. Ab dem 1. Juli wird die Krankenversicherung für Rentner teurer, weil sie – wie die Arbeitnehmer – die Kosten für Zahnersatz und Krankengeld allein tragen sollen. Doch: „Rentner bekommen gar kein Krankengeld“, kritisiert Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK. Daher ruft Hirrlinger die Rentner auf, sich zu wehren und zu widersprechen. Und auch gegen die Nullrunde bei den Renten dürfte es in diesem Sommer erhebliche Proteste geben. Mit „massenhaften Widersprüchen“ rechnen die Rentenversicherer intern. Und mit erheblichen Kosten, die die Rentenkassen unnötigerweise belasten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false