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Wirtschaft: Deutsche Bahn unterliegt vor Gericht gegen Connex Konzern muss Züge der Konkurrenz im Fahrplan nennen

Berlin (hop). Das Berliner Kammergericht hat die Deutsche Bahn in einer einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, die Verbindungen des Konkurrenten Connex sofort in ihre Onlineauskunft und die kostenlose Telefonreiseauskunft aufzunehmen.

Berlin (hop). Das Berliner Kammergericht hat die Deutsche Bahn in einer einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, die Verbindungen des Konkurrenten Connex sofort in ihre Onlineauskunft und die kostenlose Telefonreiseauskunft aufzunehmen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Allerdings muss die Bahn keine Preisangaben machen. Und in gedruckte Medien müssen die ConnexZüge erst zum nächsten Drucktermin aufgenommen werden. Das wäre laut Bahn erst zum 15. Dezember. Unter der kostenpflichtigen Bahnauskunft und in Reisecentern der Bahn müssen laut Gericht ebenfalls keine Angaben zu Connex-Verbindungen gemacht werden, weil dort auch Bahntickets vertrieben werden und es sich somit um Marketingeinrichtungen der Bahn handelt.

Seit Ende vergangenen Jahres schwelt der Streit zwischen der Bahn und Connex, einer Tochter des französischen Mischkonzerns Vivendi, darüber, ob die Bahn dazu verpflichtet ist, Angebote von Konkurrenten in ihre Auskunftssysteme aufzunehmen. Die Bahn behauptet, dadurch in einem immer weiter liberalisierten Markt in das Hintertreffen gegenüber Mitbewerbern zu geraten. Sie werde dadurch gezwungen, wichtige Marketingaufgaben für Konkurrenten zu übernehmen. Connex wiederum befürchtet, dass ihre Angebote ohne Eintrag in die Bahn-Informationssysteme nicht mehr ausreichend nachgefragt würden – und dann eingestellt werden müssten.

Sowohl Bahn als auch Connex begrüßten nun das Gerichtsurteil im Eilverfahren. „Das ist eine wichtige Hürde, die wir genommen haben“, sagte Connex-Sprecher Andreas Winter dem Tagesspiegel. Und auch die Bahn fühlte sich in ihrer Position bestätigt. „Das Gericht hat die einstweilige Anordnung unter Vorbehalt gestellt“, sagte Alexander Hedderich, Wettbewerbsbeauftragter der Bahn, in einer Telefonkonferenz. Er verwies auf die Sicherheitsleistung von 300 000 Euro, die Connex beim Gericht hinterlegen müsse. Offensichtlich hegten die Richter Zweifel am Verfahrensgrund.

Endgültig geklärt wird der Streit aber erst in einem Hauptsacheverfahren. Und beide Seiten wollen das auch weiter verfolgen. Das Verfahren sei bereits im Gange, sagte Hedderich. Theoretisch könne es bis zum Bundesgerichtshof gehen und sich dementsprechend lang hinziehen.

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