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Wirtschaft: Deutsche Bahn zahlt 1,8 Milliarden Euro an den Bund zurück

Konzern streitet mit Aufsichtsamt über Zuschüsse vom Staat

Berlin (brö). Die Deutsche Bahn hat in den vergangenen Jahren an den Bund insgesamt 1,79 Milliarden Euro zurückzahlen müssen, die eigentlich für Investitionen in das Schienennetz vorgesehen waren. Schuld daran waren Streits des Konzerns mit der BahnAufsichtsbehörde Eisenbahnbundesamt (EBA), das über die Verwendung von Bundesmitteln wacht. Zwischen 1994 und 2001 habe die Bahn Geld „nicht antragsgemäß verwendet“, sagte ein Sprecher des Eisenbahnbundesamtes am Montag. Ob und wieviel die Bahn im vergangenen Jahr zurückzahlen muss, werde erst ab Juni geklärt, teilte das Unternehmen mit.

Laut Grundgesetz ist der Staat dazu verpflichtet, für den Bau und die Pflege der Infrastruktur zu sorgen, zu der das 38000 Kilometer lange Schienennetz zählt. Deshalb überweist Berlin dem Bund pro Jahr derzeit 4,2 Milliarden Euro. Für welche Technik bei Gleisen, Signalen oder Oberleitungen die Bahn dieses Geld ausgeben muss, sei vorgeschrieben, erklärte das EBA. Halte sich die Bahn nach Auffassung des EBA nicht an diese Vorgaben, könne es das Geld zurückfordern. Dies werde aber immer seltener, sagte ein Sprecher des Konzerns. Die Bahn habe ihre Prozesse bei der Verwendung des Geldes „seit der Bahnreform 1994 kontinuierlich verbessert“. Angesichts der jährlichen Investitionen des Unternehmens sei die Rückforderungsquote „kaum noch relevant“, erklärte das Unternehmen. 2001 Jahr hatte die Bahn Geld an die Bundesregierung in einem anderen Fall zurückzahlen müssen – sie hatte nicht genügend Ingenieure, die das Geld des Bundes hätten verplanen können.

Derweil untersucht die Bahn, ob sich Fahrgäste mit Verspätungsgutscheinen unerlaubt Leistungen erschleichen können. Entsprechende Prüfungen durch die Konzernrevision liefen, sagte ein Bahn-Sprecher am Montag. Demnach ist es möglich, im Falle einer Verspätung eines ICEs von mehr als einer halben Stunde als Entschädigung mehrere Gutscheine von dem Unternehmen zu bekommen. Voraussetzung sei, dass der Schaffner nach Aushändigung der Gutscheine im Zug auf der Fahrkarte nicht vermerke, dass der Kunde bereits eine Entschädigung bekommen habe. Ein Bahnsprecher sagte, dass sich die Kunden im Bahnhof dann theoretisch mehrere Gutscheine besorgen könnten. Der so entstandene Schaden sei aber „verschwindend gering“, weshalb die Bahn das System auch nicht ändern wolle. Meldungen, der Schaden liege im dreistelligen Millionenbereich, seien „absolut überhöht“.

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