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Wirtschaft: Deutsche Bank will jeden Fondssparer anschreiben

Berlin - Anlegerschützer haben das Versprechen der Deutschen Bank, Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz-Invest für mögliche Verluste zu entschädigen, begrüßt. „Die Bank hätte sich aber viel Ärger ersparen können, wenn sie den Fonds gar nicht erst geschlossen hätte“, sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz.

Berlin - Anlegerschützer haben das Versprechen der Deutschen Bank, Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz-Invest für mögliche Verluste zu entschädigen, begrüßt. „Die Bank hätte sich aber viel Ärger ersparen können, wenn sie den Fonds gar nicht erst geschlossen hätte“, sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz. „Jetzt nimmt die Bank die Risiken in ihr Buch“, betonte der DSW-Sprecher, „das hätte sie aber auch schon von Anfang an tun können“.

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass die Bank alle Fondssparer, die Anteile des offenen Immobilienfonds Grundbesitz-Invest besitzen, entschädigen wird. Der Fonds war mit Wirkung vom 12. Dezember vergangenen Jahres geschlossen worden – bei einem Kurs von 39,67 Euro. Erst wenn die Neubewertung der Immobilien, die sich im Fondsvermögen befinden, abgeschlossen ist, soll der Fonds wieder geöffnet werden. Bis dahin können die rund 400 000 Anleger ihre Anteile nicht zurückgeben.

Während die Deutsche Bank zunächst nur die Anleger entschädigen wollte, die ihre Anteilsscheine vor maximal zwei Jahren erworben hatten, sollen nun alle Fondssparer in den Genuss einer Entschädigung kommen. Dabei soll jeder Anleger individuell angeschrieben und darüber informiert werden, mit welcher Ausgleichszahlung er rechnen kann. Maßstab für die Entschädigung soll der letzte Kurs sein, davon sollen Ausgabeaufschlag und die zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttung abgezogen werden. Die Differenz, die dann noch zum neuen Kurs besteht, soll den Anlegern individuell gut geschrieben werden. Das dürfte frühestens Ende Februar geschehen.

Nicht entschädigt werden diejenigen, die zwischenzeitlich von den Wechselangeboten der Sparkassen und Volksbanken Gebrauch gemacht haben. Diese hatten Deutsche-Bank-Kunden ihre Fondsanteile abgekauft, falls die Anleger im Gegenzug ihre Konten zu diesen Kreditinstituten verlegt hatten. Zahlreiche – vor allem vermögende – Kunden hatten dieses Angebot angenommen und der Deutschen Bank den Rücken gekehrt. Vermögenseinbußen entstehen aber auch ihnen nicht, weil die meisten Institute Besserungsscheine ausgegeben haben. Darin versprechen sie, die Differenz nachzuschießen, falls die Abwertung der Fondsanteile geringer ausfällt als erwartet.

Trotz des Entgegenkommens wollen die Anlegeranwälte ihre Klagen gegen die Deutsche Bank vorerst aber nicht zurückziehen. „Wir müssen erst einmal abwarten, wie das Entschädigungsangebot im Einzelnen aussieht“, sagte Stephan Holzinger, Sprecher der Kanzlei Tilp.

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