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Wirtschaft: Deutsche Post: Unternehmen setzt sich vor Gericht durch

Die Deutsche Post AG muss keine Vortages-Sendungen alternativer Zustelldienste in ihre Postfächer legen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden.

Die Deutsche Post AG muss keine Vortages-Sendungen alternativer Zustelldienste in ihre Postfächer legen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Damit habe das Gericht die Rechtsauffassung der Post bestätigt und eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post außer Kraft gesetzt. Gegen die Entscheidung kann die Regulierungsbehörde Berufung einlegen. Den Angaben zufolge hatte die Behörde die Deutsche Post zu einem Einsortieren von Wettbewerber-Briefen mit Postfachanschrift in die entsprechenden Postfachanlagen verpflichtet. Dabei war nicht unterschieden worden, von welchem Tag die einzulegenden Sendungen stammen. Dagegen hatte die Post geltend gemacht, dass sie zu einem Einsortieren von Sendungen des Vortages nicht gezwungen werden könne. Das Gericht halte die von der Regulierungsbehörde an die Wettbewerber erteilten "Overnight-Lizenzen" - Abholung der Sendungen nach 17 Uhr und Zustellung bis zum nächsten Mittag - für "offensichtlich rechtswidrig", hieß es weiter.

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