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Wirtschaft: Die Angeklagten schweigen, das Tauziehen dauert an

Die Verteidiger im Bremer Vulkan-Strafprozess haben am Montag Bedenken gegen die Untreuevorwürfe der Staatsanwaltschaft geäußert. Vor dem Bremer Landgericht widersprachen die Anwälte des früheren Konzernchefs Friedrich Hennemann und der drei Mitangeklagten am dritten Prozesstag zentralen Punkten der Anklageschrift.

Die Verteidiger im Bremer Vulkan-Strafprozess haben am Montag Bedenken gegen die Untreuevorwürfe der Staatsanwaltschaft geäußert. Vor dem Bremer Landgericht widersprachen die Anwälte des früheren Konzernchefs Friedrich Hennemann und der drei Mitangeklagten am dritten Prozesstag zentralen Punkten der Anklageschrift. Sie wiesen vor allem eine besondere Verantwortung der ehemaligen Vulkan-Manager für zwei frühere Ost-Werften des Konzerns zurück. Diese "besondere Vermögensbetreuungspflicht" gilt als zentrale rechtliche Voraussetzung der Vorwürfe.

Das am 8. September eröffnete Verfahren zählt zu den umfangreichsten Wirtschaftsprozessen der deutschen Nachkriegszeit. Hennemann und drei andere ehemalige Spitzenmanager der Bremer Vulkan Verbund (BVV) AG müssen sich wegen gemeinschaftlich begangener Untreue verantworten. Mehr als drei Jahre nach dem spektakulären Konkurs des größten deutschen Werftenkonzerns interessiert sich das Gericht dabei allein für das Verschwinden von 850 Millionen Mark Aufbauhilfen für die MTW Schiffswerft (Wismar) und die Volkswerft Stralsund. Die Angeklagten schweigen bislang auf Anraten ihrer Anwälte, die vor allem rechtliche Grundsatzfragen im Mittelpunkt sehen. Die Anklageschrift lasse sich derartig weit auslegen, dass eine faire Verteidigung nicht möglich sei.

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