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DIE AUFSEHER: BaFin und Bundesbank teilen sich die Arbeit

BANKENAUFSICHTDie Bankenaufsicht in Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin/Bonn) und die Bundesbank mit Hauptsitz in Frankfurt. Ziel ist, ein stabiles Finanzsystem zu garantieren.

BANKENAUFSICHT

Die Bankenaufsicht in Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin/Bonn) und die Bundesbank mit Hauptsitz in Frankfurt. Ziel ist, ein stabiles Finanzsystem zu garantieren. So sollen beispielsweise allzu riskante Geschäfte verhindert werden. Rechtliche Grundlage für die Aufsicht ist in erster Linie das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) von 1962.

BAFIN

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde am 1. Mai 2002 aus den Aufsichts-

ämtern für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen gegründet. Sie kann Vorstände abberufen oder ganze Banken schließen. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Zulassung zum Betrieb einer Bank („Banklizenz“) sowie die Überwachung der laufenden Geschäfte.

BUNDESBANK

Die Bundesbank ist für die laufende Überwachung zuständig: Sie wertet etwa Berichte aus, die von den Banken regelmäßig eingereicht werden müssen, und prüft, ob die Institute genügend Eigenkapital haben und ihre Risiken angemessen steuern. 2006 bearbeitete die Bundesbank nach ihren eigenen Zahlen 34 486 Monatsberichte, und führte 2400 Aufsichtsgespräche mit Bankmanagern.dpa

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