zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die Chefs sollen ihre Gehälter aufdecken

Corporate Governance Kommission schlägt individuelle Offenlegung und mehr Transparenz bei Optionsplänen vor

DIE DISKUSSION UM DIE BEZAHLUNG DER MANAGER

Frankfurt (Main) (ro). Die Bezüge deutscher Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder sollen künftig individuell offengelegt werden. Die so genannte Cromme-Kommission entschied am Mittwoch auf ihrer turnusmäßigen Sitzung, aus der bisherigen Anregung eine Empfehlung zu machen. Die Expertenrunde unter dem Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme hat vom Justizministerium den Auftrag, den Corporate Governance Kodex, die Leitlinien für gute Unternehmensführung, jährlich zu überarbeiten.

Neben der Offenlegung ihrer Führungsgehälter sollen die Unternehmen im Internet und vor allem auf der Hauptversammlung künftig detailliert über Aktienoptionsprogramme für die Vorstandsmitglieder informieren. Basis für solche Programme sollen „anspruchsvolle, vergleichbare“ Kenngrößen sein. Für außerordentliche, nicht vorgesehene Entwicklungen soll eine Begrenzungsmöglichkeit, ein sogenannten Cap vereinbart werden. Mit diesen Änderungen will die Kommission auch einer von Justizministerin Brigitte Zypries ins Auge gefassten gesetzlichen Regelung zur Deckelung von Vorstandsbezügen zuvorkommen. Die Wirtschaft soll die Angelegenheit weitgehend selbst organisieren.

Die Beschlüsse der Kommission kamen allerdings erst nach langer kontroverser Diskussion zustande. Die Expertenrunde reagiert damit auf die öffentliche Debatte über die Höhe von deutschen Managergehältern. Mit den Änderungen wolle man mehr Transparenz in die Vergütungssysteme bringen. „Damit die Anleger beurteilen können, ob Leistung und Vergütung von Vorständen in einem sinnvollen Zusammenhang stehen, müssen das Vergütungssystem mit den einzelnen Bestandteilen Fixum, Tantieme und langfristige Erfolgskomponente sowie die tatsächlich gezahlten Vergütungen auch konsequent offen gelegt werden“, teilte die Kommission mit. Wenn die Leistungsorientierung nicht nur strikt eingehalten, sondern auch offen kommuniziert würden, „dann wird auch die Kritik an den Managergehältern leiser werden und das Vertrauen in die Unternehmen steigen.“

Bislang haben erst acht der 30 im Dax vertretenen Konzerne zugesichert, die individuellen Bezüge der Vorstandsmitglieder zu nennen, darunter Schering, Thyssen-Krupp, SAP und die Deutsche Bank. Alle anderen publizieren nur das Einkommen des gesamten Vorstandes und erfüllen damit lediglich die gesetzliche Vorgabe. Die immer noch weit verbreitete Geheimniskrämerei ärgert nicht nur Aktionäre und Fondsmanager, auch die Bundesjustizministerin hat kein Verständnis.

Sie fordert die individuelle Offenlegung, damit die Aktionäre bewerten können, ob die Vorstände entsprechend der Entwicklung ihres Unternehmens bezahlt werden. Es könne nicht sein, dass ein Manager unverhältnismäßig viel verdient, während die Aktionäre Geld verlieren. Nach Erkenntnissen der Cromme- Kommission wird der im Februar 2002 verabschiedete Kodex zur Unternehmensführung bereits weitgehend umgesetzt. Vollständig erfüllt wird er bislang allerdings nur von der Commerzbank, Infineon, Metro, Schering und Thyssen-Krupp. 27 der 30 Dax-Unternehmen wollen nach den noch ausstehenden Hauptversammlungsbeschlüssen 59 des 62 im Kodex gemachten Vorgaben anwenden.

Aktionärsschützer begrüßten die Entscheidung der Kommission. Nach Auffassung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz war die Entscheidung längst überfällig. Auch institutionelle Anleger äußerten sich positiv. „Wichtig ist insbesondere, dass durch die Neuregelung mehr Transparenz in den Jahresabschluss hineinkommt“, sagte Markus Temme von der Fondsgesellschaft Union Investment dem Handelsblatt.

Mehr Informationen im Internet:

www.corporate-governance-code.de

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false