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Wirtschaft: Die erfolglosesten deutschen Aktiengesellschaften

BERLIN (dr).Rechtzeitig zum Beginn der Hauptversammlungs-Saison 1999 hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in Düsseldorf einen umfangreichen Forderungskatalog und auch wieder ihre sogenannte Watchlist vorgestellt.

BERLIN (dr).Rechtzeitig zum Beginn der Hauptversammlungs-Saison 1999 hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in Düsseldorf einen umfangreichen Forderungskatalog und auch wieder ihre sogenannte Watchlist vorgestellt.Sie umfaßt die 50 deutschen Aktiengesellschaften, die nach Ansicht der Aktionärsschützer zu den größten "Vernichtern von Aktionärsvermögen" zählen.Weder die Kurs- noch die Dividendenentwicklung dieser AGs hätten die Aktionäre befriedigen oder neue Anleger dazu bewegen können, diese Papiere zu erwerben, so die DSW.

Schlußlicht der Liste ist die Pinguin Haustechnik AG, die bis zum 2.Dezember des vergangenen Jahres noch unter dem Namen Triton-Belco AG firmierte.Nicht viel besser sieht es nach den Berechnungen der Schutzvereinigung bei der Vorletzten, der Elektro Beckum AG, aus.Deutlich abgestürzt ist die Holzmann AG, die 1998 noch die "Beste" unter den Schlechtesten war.In diesem Jahr liegt der Bauriese nur noch auf Platz 38.In der Liste finden sich auch einige Berliner Unternehmen: So Herlitz, ihre Tochter Hit, die O.Reichelt AG und Kempinski.Die DWS forderte die Vorstände der betroffenden Gesellschaften auf, endlich die Weichen für eine positive Entwicklung der Unternehmen zu stellen.

Doch die DSW, die im laufenden Jahr auf rund 650 Hauptversammlungen vertreten sein wird, will noch weitere Forderungen stellen.So kritisiert sie, daß die Unternehmen beim Rückkauf eigener Aktien teilweise deutlich über dem Börsenkurs liegende Preise bezahlt hätten.Die Schutzvereinigung hält in diesem Zusammenhang einen "Prämienaufschlag" in Höhe von zehn Prozent über dem Börsenkurs für noch verantwortbar, darüber hinausgehende Werte seien "nicht wünschenswert".Zudem müsse der Vorstand, wenn er die zurückgekauften Aktien wieder in den Markt gebe, die Neutralitätspflicht wahren.Ein Ausschluß des Bezugsrechts sei in diesem Zusammenhang dann nicht gerechtfertigt, wenn er dazu diene, dem Vorstand Entscheidungshoheit über die Zusammensetzung des Aktionärskreises zu geben.Schließlich könne es nicht Sinn eines Aktienrückkaufs sein, daß das Management Großaktionäre mit weiteren Unternehmensanteilen versorge, oder sich einen Großaktionär erst selbst schaffe.

Kritisch äußert sich die Schutzvereinigung auch zur Entlohnung von Managern der Unternehmen mit Aktienenoptionen.Vorstand und Aufsichtsrat müßten auf der Hauptversammlung einen eingehenden Bericht zu Inhalt und Auswirkungen der Optionspläne erstatten, lautet die Forderung.Zum Bezug von sogenannten Stock Options sollten nur Vorstandsmitglieder und die oberste Führungsschicht des jeweiligen Unternehmens berechtigt sein, nicht aber Aufsichtsratsmitglieder.Namentlich erwähnt wird in diesem Zusammenhang die Mobilcom AG.Hier will die Schutzvereinigung auf der Hauptversammlung opponieren.

Auf die stürmische Entwicklung am Neuen Markt und die Vielzahl der dort neu notierten Unternehmen eingehend, fordert die DSW Reformen im Wertpapierhandelsgesetz.So müßte Paragraph 21 nicht nur für den Amtlichen Handel, sondern eben auch für den Neuen Markt gelten.Dieser Paragraph schreibt vor, daß Großaktionäre verpflichtet seien, einen Aktienverkauf zu melden, der fünf Prozent übersteigt.Bisher könne der ein oder andere Großaktionär, der nach dem Börsengang plötzlich zum Multimillionär geworden sei, Kasse machen, ohne die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft davon in Kenntnis zu setzen, bemängelt die DSW.Dies sei "keine befriedigende Situation".

Schließlich kündigt die DWS an, offensiv für die Einführung eines Risikomanagements bei den Gesellschaft einzutreten, wie es von dem im Mai des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Kontroll- und Transparenzgesetz gefordert wird.In diesem Zusammenhang würden die Sprecher der DSW die Verwaltungen nach Art und Umfang der Maßnahmen fragen, die für die Einrichtung des Risikomanagement-Überwachungssystems erforderlich seien.Auch die Abschlußprüfer seien gefordert, den Vorstand und seine Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und Fehleinschätzungen deutlich zu benennen.

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