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Angst vorm Zahlendreher. Viele Verbraucher scheuen die neue Iban-Nummer, weil sie so lang ist.

©  Fredrik von Erichsen / dpa

Iban, die Schreckliche: Die neue Kontonummer wird zur Pflicht

Ab Montag ist die europäische Kontonummer Iban für Verbraucher verpflichtend. Die alten Daten akzeptiert die Bank dann nicht mehr.

22 Stellen, Zahlen und Großbuchstaben, europaweit genormt: Ab 1. Februar wird die Kontonummer Iban zur Pflicht. Bisher konnten Privatkunden bei Überweisungen oder Lastschriftmandaten übergangsweise noch das alte System aus Kontonummer und Bankleitzahl benutzen  – die Banken konvertierten die Daten automatisch. Damit ist nun Schluss. Jeder, der Geld überweist, muss seine persönliche Iban kennen. Banken dürfen die alten Nummern ab 1. Februar nicht mehr akzeptieren, ob auf Überweisungen in Papierform oder online.

Iban steht für „International Bank Account Number“, heißt also schlicht „internationale Kontonummer“. Eingeführt wurde die Iban bereits im Februar 2014. Seit August 2014 ist sie für Unternehmen verpflichtend, während Verbraucher von einer zweijährigen Übergangsfrist profitierten. Neu ist zudem: Bisher mussten Bankkunden zumindest im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr gleichzeitig die Bic angeben, eine Art internationaler Bankleitzahl. Ab 1. Februar nun reicht die Iban für alle Geldtransfers innerhalb des sogenannten Sepa-Raumes. Sepa wiederum steht für „Single European Payment Area“: also für einen vereinheitlichten europäischen Zahlungsraum. Er ersetzt die nationalen Zahlungssysteme und soll damit den europäischen Geldtransfer vereinfachen und beschleunigen. Denn zuvor bestanden die nationalen Systeme zur Identifizierung von Konten aus den unterschiedlichsten Notierungsarten. In Frankreich etwa gab es einen zehnstelligen Kontocode, in Island nur einen vierstelligen. Vor allem Unternehmen behinderte dieses Wirrwarr erheblich.

Nicht jeder ist zufrieden

Der Sepa-Raum umfasst nun nicht nur die 28 Staaten der Europäischen Union, sondern zusätzlich Norwegen, Monaco, Island, San Marino, die Schweiz und Liechtenstein, also insgesamt 34 Staaten. Innerhalb dieses Sepa-Raums ist für Überweisungen und Daueraufträge künftig nur noch die Iban notwendig, die Bic (Bank Identifier Code, gelegentlich auch Swift-Code genannt) entfällt. Notwendig ist die Bic jedoch weiter für Zahlungen in andere Länder, beispielsweise in die USA oder in die Türkei. Der Bic-Code besteht aus bis zu elf Stellen. Beispielsweise lautet er bei der Berliner Sparkasse BELADEBE. Weil manche internationale Überweisungen elf Stellen verlangen, werden XXX angefügt. Die Deutsche Bank Berlin hat die Bic DEUTDEBBXXX, die Berliner Volksbank BEVODEBBXXX.

Nicht jeder ist zufrieden mit der 22-stelligen Zahlenkolonne. Das Informationsportal Iban.de berichtet von vielen Anfragen verärgerter Verbraucher. „Wir erhalten weiterhin Anrufe von Bankkunden, die der Iban mehr als kritisch gegenüberstehen“, sagt Daniel Franke, der Betreiber des Portals. Die 22-stellige Zahlenfolge schüchtere viele Verbraucher ein. Allerdings sei es für denjenigen, der bisher schon Kontonummer und Bankleitzahl im Kopf hatte, gar nicht so schwer, sich die Iban zu merken. Denn die neue Kontonummer besteht unter anderem aus einer Verbindung der beiden gewohnten Kontodaten: Sie beginnt mit der Länderkennung DE für Deutschland. Es folgt eine zweistellige Prüfziffer, die neu ist. Danach schließen sich die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer an. Hatte die alte Kontonummer weniger als zehn Stellen, werden ihr nun eine entsprechende Zahl an Nullen vorangestellt (siehe Grafik oben). Wer bei einer Bank mehrere Konten hat, hat nun natürlich auch mehrere Iban.

Daueraufträge werden automatisch umgestellt

Vorsicht ist bei der Überweisung von Geld ins europäische Ausland geboten: Nur in Deutschland hat die Iban 22 Stellen. In 16 der 34 angeschlossenen Staaten ist sie länger. Bankkunden von Malta etwa müssen sich 31 Stellen merken, in Ungarn und Zypern sind es 28 und in Frankreich, Griechenland und Italien 27. Norwegen wiederum genügen 15 Ziffern.

Übrigens: Um bestehende Daueraufträge muss sich kein Kunde kümmern. Banken und Sparkassen stellen diese Daten automatisch auf Iban um oder haben das längst getan. Sorgen machen vielen Verbrauchern auch mögliche Zahlendreher. Allerdings: Passen innerhalb der Iban Kontonummer, Bankleitzahl und Prüfziffer nicht zusammen, wird die Überweisung gar nicht ausgeführt. Der Schaden liegt also schlimmstenfalls in einer zeitlichen Verzögerung. Füllt ein Kunde jedoch eine Überweisung mit einer falschen Iban aus, der dennoch tatsächlich ein Kunde zuzuordnen ist, muss er sich selbst um die Rückholung des Geldes kümmern. Die Bank kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Iban-Umrechner auf Internetseiten

Aktuell werden noch etwa zehn Prozent des täglichen Überweisungsverkehrs mit den alten Daten in Auftrag gegeben. Bei 24 Millionen Überweisungen jeden Tag müssen also 2,4 Millionen Geldtransfers ab kommenden Montag zwangsweise umgestellt werden. Die Bundesbank warnt davor, diese neue Regelung nicht zu befolgen. Weil Aufträge dann nicht ausgeführt würden, könnten Verbrauchern Zusatzkosten wie Mahngebühren oder Zinsen entstehen, etwa bei der Bezahlung von Rechnungen und Bußgeldern. Weil nicht wenige Verbraucher noch alte Überweisungsvordrucke in der Schublade hätten, rechnet die Bundesbank mit Anlaufschwierigkeiten.

Wer seine Iban noch nicht im Kopf hat, kann sie auf verschiedenen Wegen finden: Sie ist nicht nur auf den Kontoauszügen vermerkt, sondern auch auf den Girocards. Selbst wer sie bei einer Überweisung nicht zur Hand hat, aber seine alten Kontodaten im Kopf, erhält Hilfe. Denn die meisten Kreditinstitute bieten auf ihren Internetseiten Iban-Umrechner an.

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