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Die Gewerkschaften GDL und EVG vertreten beide Arbeitnehmer der Deutschen Bahn.

© dpa

Tarifeinheit: Die Politik will diesen Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen

Die Bundesregierung setzt bei der Tarifeinheit auf das Mehrheitsprinzip. Bei Tarifüberschneidungen im Betrieb soll nur der Vertrag der Gewerkschaft zur Anwendung kommen, die die meisten Mitglieder hat.

Eigentlich passt ein Streik überhaupt nicht in die Zeit. Denn wenn die Piloten bei der Lufthansa und die Lokführer bei der Bahn demnächst in den Arbeitskampf ziehen, dann liefern sie genau denen Munition, die solche Arbeitskämpfe von den Sparten- oder Berufsgewerkschaften blockieren wollen. Einerseits. Andererseits bringt es nichts, wenn die Gewerkschaften der Lokführer und Piloten sich zurückhalten, denn die Koalition hat sich festgelegt: In diesem Herbst gibt es einen Gesetzentwurf, mit dem das Prinzip der Tarifeinheit (ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag) gestärkt werden soll. Dazu wiederum setzt die Politik auf das Mehrheitsprinzip: Sofern sich in einem Betrieb Tarifverträge überschneiden, kommt nur der Vertrag der Gewerkschaft zur Anwendung, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Wenn zum Beispiel bei der Bahn die Gewerkschaft EVG einen Tarifvertrag abschließt, der auch Mitglieder der Lokführergewerkschaft GDL betrifft, dann verdrängt der EVG-Tarif den GDL-Tarif, weil die EVG mehr Mitglieder hat. Natürlich wehrt sich die GDL dagegen, ebenso die Pilotenvereinigung Cockpit und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund; die beiden letztgenannten Organisationen befürchten, von der größeren Verdi in den Krankenhäusern und bei der Lufthansa verdrängt zu werden.

Die Tarifeinheit steht etwas verklausuliert im Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, mit Hilfe des Mehrheitsprinzips solle der „Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen“ gelenkt werden. Das klingt gut, ist aber äußerst umstritten und kompliziert. In der vergangenen Legislatur gelang es nicht – trotz Zusage der Bundeskanzlerin; verfassungsrechtliche Bedenken sind erheblich, weil das Streikrecht und überhaupt die Koalitionsfreiheit tangiert sind.

Die Arbeitgeber beharren aber auf einer Einschränkung der Tariffreiheit, zumal das im Umfeld der Koalitionsverhandlungen vor knapp einem Jahr zugesagt worden war: Die Gewerkschaften bekommen die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und den gesetzlichen Mindestlohn, die Arbeitgeber die Tarifeinheit. SPD-Chef Sigmar Gabriel und Arbeitsministerin Andrea Nahles haben denn auch immer wieder die Bereitschaft zur einem entsprechenden Gesetz bekräftigt. Das wird von Marburger Bund und Beamtenbund in jedem Fall beim Bundesverfassungsgericht angefochten.

GDL und EVG sind auf Krawall aus - der Ruf nach dem Gesetzgeber wird lauter

Ein Ausweg liegt in der „gewillkürten Tarifpluralität“: Die Gewerkschaften stimmen ihre Zuständigkeiten im Betrieb ab und die Tarifverträge gelten für unterschiedliche Beschäftigtengruppen. So war das in den vergangenen Jahren bei der Bahn. Doch inzwischen sind GDL und EVG wieder so auf Krawall aus, dass der Ruf nach dem Gesetzgeber lauter wird.

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