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Wirtschaft: Die Schufa gibt sich nachsichtig

Einträge bis 1000 Euro werden früher gelöscht

Wiesbaden - Die Schufa zeigt sich seit Jahresbeginn gegenüber säumigen Schuldnern von geringen Beträgen nachsichtiger als bislang. Wie die Schufa Holding AG am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, werden seit dem 1. Januar Einträge über Forderungen von bis 1000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen schon nach kurzer Zeit wieder gelöscht, wenn der Betrag vom Schuldner zwischenzeitlich beglichen wurde. Bisher waren derartige Forderungen nach Begleichung der Schulden noch drei Jahre zum Jahresende in der „Kreditbiografie“ des Bürgers notiert.

Voraussetzungen für die nun möglich gewordene kurzfristige Löschung sind den Angaben zufolge, dass der Eintrag der Schufa erstmals nach dem 1. Januar 2007 gemeldet, die Forderung innerhalb eines Monats beglichen sowie der Ausgleich vom Gläubiger der Schufa auch mitgeteilt wird. Darüber hinaus dürfe es sich nicht um eine sogenannte titulierte Forderung wie etwa einen Vollstreckungsbescheid handeln.

Die Änderung solle den Bürgern die Chance geben, längerfristige Negativwirkungen aus „kurzfristigen Zahlungsstörungen“ zu vermeiden, erklärte SchufaVorstandschef Rainer Neumann. Davon profitierten vor allem solche Verbraucher, „die ihren Kreditgeschäften bisher zuverlässig und verantwortungsvoll nachgekommen sind“, sagte Neumann weiter. Die Schufa rechnet damit, dass sie mit der Änderung mehr als 10 000 Menschen pro Jahr entgegenkommt.

Der Anteil der Überschuldeten ist besonders in Ballungsgebieten wie Berlin oder dem Ruhrgebiet hoch. Im Süden Deutschlands leben deutlich weniger Überschuldete als im Norden.

Die Schufa ist eine von der Kreditwirtschaft getragene Auskunftsstelle, die diese mit Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen versorgt. Nach Angaben Neumanns sind dort Daten von 63 Millionen Menschen gespeichert. In 93 Prozent der Fälle lägen „ausschließlich positive“ Informationen vor. Verbraucher erhalten im Internet unter www.meineschufa.de für 7,60 Euro eine Schufa-Auskunft. AFP/Tsp

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