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Wirtschaft: Die Unschuld kommt zum Schluss

Angeklagte im Mannesmann-Verfahren lehnen Strafanträge ab – und verlangen Freispruch

Düsseldorf Die fünf Angeklagten im Mannesmann-Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht halten sich weiter für unschuldig. In ihren Schlussworten versuchten sie das Gericht ein letztes Mal davon zu überzeugen, dass sie auch in der Endphase des Übernahmekampfes zwischen Mannesmann und Vodafone im Jahr 2000 korrekt gehandelt hätten und die hohen Abfindungen ausschließlich für gute Leistungen gezahlt worden seien.

Allenfalls einer der Angeklagten, der Mitarbeiter der Direktionsabteilung Dietmar Droste, ließ durchblicken, dass es fehlerhafte Entscheidungen gegeben haben könnte. Aber auch er bat das Gericht, ihn freizusprechen, während die Staatsanwälte Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren verlangt hatten. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer kündigte das Urteil für den 22. Juli an. Weil die Kammer sich längst auf einen Freispruch vom Hauptvorwurf der Untreue festgelegt hat, fielen den Angeklagten ihre Schlussworte vergleichbar leicht.

„Mein Hauptverhandlungsziel war es“, sagte etwa Joachim Funk, der damalige Aufsichtsratschef, „von dem Vorwurf der Untreue entlastet zu werden“. Dass er nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts das Aktienrecht gebrochen hat, als er sich selbst mit 4,6 Millionen Euro zu begünstigen versuchte, erwähnte er nicht. Er sieht sich und das zuvor vom ihm geführte Unternehmen als „Opfer seines eigenen Erfolges“, weil man als Übernahmekandidat so attraktiv gewesen sei. Er hält daran fest, dass er keine Straftat „wahrgenommen hat“.

Der damalige IG Metall Chef Klaus Zwickel saß für die Gewerkschaften im Aufsichtsrat und bekannte in seinem Schlusswort, wie wenig er damals eingeweiht war. „Mir war vieles nicht bekannt, was ich hier in der Hauptverhandlung gehört habe“, sagte Zwickel und fügte hinzu, „dass die Höhe der Prämie den Arbeitnehmern nicht zu vermitteln war“. Nachdem sein Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat öffentlich thematisiert wurde, hatte er sich der Stimme enthalten; was die Staatsanwälte als Untreue werten.

„Kein Vorwurf kann ehrverletzender sein, als zu sagen, ich hätte nicht leidenschaftlich für die Interessen der Arbeitnehmer und Aktionäre gearbeitet“, sagte der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, erneut seine Unschuld betonend. Dass seine Abfindung von 15,9 Millionen Euro inzwischen in der Öffentlichkeit kritisch bewertet wird, kann Esser sogar nachvollziehen. „Aber ich habe eine Bitte“, fügte er hinzu, „dass diese Abfindung nicht mit der gesellschaftspolitischen Debatte vermengt wird“.

Sowohl Esser als auch der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wiesen erneut auf den aus ihrer Sicht gewaltigen Wertzuwachs hin, der vergütet worden sei. „Allein Leistung und Erfolg sind das Kriterium für Vergütung“, sagte Ackermann. „Wir haben die Prämien ohne Eigeninteresse festgesetzt.“ Er erinnerte an das Klima Anfang 2000, als viele Aktienkurse explodierten und die Stimmung in der Wirtschaft gut war.

Deutlich kritischer äußerte sich Droste, der in der Vorstandsetage für die Auszahlung der Gelder zuständig war. „Die Beweisaufnahme hat ergeben“, sagte er, „dass ich mich rechtstreu verhalten wollte“. Damit lässt er Raum für die Ansicht des Gerichtes, dass die Beteiligten in unterschiedlicher Verantwortung gegen Aktienrecht verstoßen und sich der Pflichtverletzung schuldig gemacht haben. Droste verweist aber darauf, dass er sich mangels eigener Sachkunde Rat bei bezahlten Experten geholt habe. Das Gericht hatte schon angedeutet, dass es daher von einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ ausgeht und die Angeklagten freispricht, weil sie den Unrechtscharakter ihrer Taten nicht gekannt hätten.

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