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Wirtschaft: E-Business: Neuer Standard im Internet

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur so genannten digitalen Signatur gebilligt, mit dem Geschäfte im Internet rechtsverbindlich besiegelt werden können. Künftig kann die handschriftliche Unterschrift durch eine so genannte elektronische Signatur ersetzt werden: Damit sollen Versicherungs- und Kaufverträge sowie Behördengänge und andere unterschriftspflichtige Vorgänge gefahrlos über das Internet abgewickelt werden können.

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur so genannten digitalen Signatur gebilligt, mit dem Geschäfte im Internet rechtsverbindlich besiegelt werden können. Künftig kann die handschriftliche Unterschrift durch eine so genannte elektronische Signatur ersetzt werden: Damit sollen Versicherungs- und Kaufverträge sowie Behördengänge und andere unterschriftspflichtige Vorgänge gefahrlos über das Internet abgewickelt werden können. Online versandte Dokumente können nun eindeutig einer Person zugeordnet werden. Da der Bundestag bereits zuvor zugestimmt hatte, kann das entsprechende Gesetz vorraussichtlich noch im Laufe des Aprils in Kraft treten.

"Mit dem Gesetz wird das Tor nach Europa für einen breiten Einsatz elektronischer Signaturen im europäischen Binnenmarkt aufgestoßen", sagte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos). Deutschland gehöre zu den ersten Ländern, die die Signaturrichtlinie der Europäischen Union umsetzen. Diesen Vorsprung müsse man nun nützen. Unter anderem für Banken und öffentliche Verwaltung bringen elektronische Signaturen viele Vorteile, weil die Kunden ihre Geschäfte im Internet abwickeln können. Dadurch kann Personal gespart werden. Im Herbst wollen führende Privatbanken in Deutschland millionenfach Ec-Karten mit elektronischen Signaturen an ihre Kunden ausgeben und dem bisher kaum verwendeten Verschlüsselungsverfahren damit zum Durchbruch verhelfen.

Nach der Meinung von Verbraucherschützern ist das neue Gesetz ein "entscheidender Schritt hin zu mehr Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit bei elektronischen Rechtsgeschäften im Internet". Experten sind überzeugt, dass die neuen Signaturen sicherer als herkömmliche Unterschriften sind. Die elektronischen Unterschriften kommen aus einer Chipkarte, die über ein Lesegerät mit dem Computer verbunden wird. Ein Teil der Verschlüsselung ist öffentlich zugänglich, damit die Empfänger die Echtheit prüfen können. Der andere Teil bleibt Privatgeheimnis des Nutzers. Vergeben und überwacht werden die elektronischen Schlüssel von Zertifizierungsstellen. Die eigentliche Rechtswirkung der Signaturen soll im Sommer 2001 separat in einem Gesetz zur Anpassung des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftverkehr geregelt werden.

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