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Airbus

© Fotot: dpa

EADS-KONZERN IM FOKUS Ermittlungen und schwierige Geschäfte: Ex-Chef festgenommen

Die französische Justiz prüft Insiderverdacht. Noël Forgeard droht Haft. Er wurde vorläufig in Gewahrsam genommen.

Paris - Die französische Justiz hat ihre Ermittlungen in Sachen Insiderverdacht bei EADS vorangetrieben. Am Mittwoch nahm die Polizei den ehemaligen EADS-Chef Noël Forgeard vorläufig in Gewahrsam. Dies ist eine übliche Maßnahme, um Verhöre zu erleichtern, und kann maximal 48 Stunden dauern. Danach können die Polizisten Forgeard den Ermittlungsrichtern vorführen; diese entscheiden dann, ob sie gegen Forgeard ein Ermittlungsverfahren eröffnen. EADS wollte zu den Vorgängen keinen Kommentar abgeben.

Wegen dieses Insiderverdachtes bei EADS gibt es mehrere Verfahren: Die Börsenaufsicht AMF hatte ihre Ermittlungen in dem Fall bereits im April abgeschlossen. Daneben ermittelt die Justiz, parallel laufen Zivilklagen.

Die Börsenaufsicht beschuldigt 17 aktive und ehemalige Manager des EADS-Konzerns sowie die beiden Großaktionäre Daimler und Lagardère, die Finanzmärkte nicht rechtzeitig über die eigenen pessimistischen Geschäftsprognosen und die Probleme beim Bau des A 380 und des A 350 informiert zu haben. So hätten bereits im Juni 2005 die Beteiligten gewusst, dass die Gewinne „mittel- bis langfristig wahrscheinlich sinken“ würden. Ferner sei schon vor Veröffentlichung am 13. Juni 2006 klar gewesen, dass der A 380 massive Verspätungen haben würde. Diesen Wissensvorsprung hätten sich die betroffenen Manager und die Großaktionäre zunutze gemacht, um Kasse zu machen.

Die AMF-Ermittler beschuldigen unter anderem Ex-EADS-Chef Noël Forgeard, den Airbus-Chef Thomas Enders, seine Nummer zwei, Fabrice Bregier, und Stefan Zoller, Chef der EADS-Verteidigungssparte. Alle Beteiligten beteuern ihre Unschuld.

Neben der Börsenaufsicht AMF ermittelt auch die französische Justiz. Sie untersucht seit dem 20. November 2006 den Verdacht auf „Insiderhandel und Falschinformation der Märkte“. Auslöser war eine Anzeige der Aktionärsvereinigung Appac. Beide Verfahren haben juristisch eine unterschiedliche Qualität. Bei der AMF wird demnächst der Sanktionsausschuss die Betroffenen anhören und dann über Geldstrafen befinden. Bei Insiderhandel beträgt die Höchststrafe 1,5 Millionen Euro beziehungsweise das Zehnfache des durch den Insiderhandel erzielten Gewinns.

Die Ermittlungen der Justiz können in einem Strafverfahren münden und zu einer Verurteilung der Betroffenen zu Haftstrafen führen. Derzeit hat die Justiz gegen keinen der Betroffenen offiziell ein Ermittlungsverfahren eröffnet. HB

Holger Alich

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