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Wirtschaft: Eichel verzichtet auf schärfere Kontrolle von Anlegern

Der Gesetzentwurf des Finanzministers zur Abgeltungssteuer sieht keine Kontrollmitteilungen über Kapitaleinkünfte mehr vor

Berlin (asi). Auf Druck des Bundeskanzlers, der Grünen, von Opposition und Verbänden hat sich Finanzminister Hans Eichel (SPD) jetzt von jeder Form einer erweiterten Kontrolle der Kapitaleinkünfte verabschiedet. Wie am Dienstag bekannt wurde, wird das „Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ entgegen früheren Planungen keine automatische Kontrollmitteilungen der Banken beinhalten. Gestrichen hat Eichel auch anfangs vorgesehene erweiterte Befugnisse für Finanzämter für den Zugriff auf Kundendaten der Banken. Der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale bleiben nach den jetzigen Planungen erhalten.

In der Vergangenheit hatte Eichel darauf bestanden, diese Kontrollmechanismen gesetzlich festzuschreiben – unter anderem, um den Ämtern die Möglichkeit zu geben, nachzuprüfen, wer sich heimlich staatliche Leistungen erschleicht und seine Kapitaleinkünfte verschleiert.

Nunmehr sollen es die Bürger selbst in der Hand haben, durch eine umfassende Erklärung vollständig steuerehrlich und damit auch straffrei zu bleiben, heißt es in dem Referentenentwurf für das so genannte Zinsabgeltungssteuergesetz (ZinsAbG). Der Steuerpflichtige muss danach bei der Zahlung keine Nachweise über die deklarierte Summe beilegen: „Werden allerdings später Steuerverkürzungen entdeckt, trifft den Bürger im Besteuerungsverfahren die Beweislast dafür, dass seine Erklärung auch diese Steuerverkürzungen umfasst hat.

So weit die Erklärung nicht alle unversteuerten Einnahmen umfasst, bleibt es hinsichtlich der nicht geklärten Einnahmen beim geltenden Recht“, heißt es in dem Regierungsentwurf weiter. Die geplante Rückholaktion für Schwarzgeld soll dabei ausdrücklich für alle Formen Anwendung finden – sowohl für hinterzogene Kapitalerträge als auch für andere nicht versteuerte Kapitalerträge.

Brücke für Steuersünder

Wer in der Vergangenheit Steuern hinterzogen hat, kann nach dem Gesetzeswerk wie geplant eine befristete Möglichkeit wahrnehmen, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dies soll durch eine strafbefreiende Erklärung und der Zahlung einer als Einkommensteuer geltenden Abgabe geschehen. Das Finanzministerium nennt dies eine „Brücke zur Steuerehrlichkeit“.

Für die Erklärung der Steuerzahler gegenüber den Finanzbehörden sollen nach dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums zwei Stufen gelten: „Bei einer Erklärung bis Ende 2003 soll ein Steuersatz von 25 Prozent auf die erklärten Einnahmen gelten. Wer sich danach bis zum 30. Juni 2004 erklärt, soll 35 Prozent Steuern auf die erklärten Einnahmen zahlen." In der strafbefreienden Erklärung soll die Summe der nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Januar 2002 zugeflossenen Einnahmen angegeben werden, die zu Unrecht nicht der Besteuerung zu Grunde gelegt worden sind.

Die Neuordnung für die Besteuerung von Zinsen soll von 2004 an in Kraft treten, heißt es in dem Entwurf weiter. Der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag bleiben erhalten.

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