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Wirtschaft: Eichel will Schwarzarbeit schärfer ahnden

(dri/HB). Wer als Privatperson ohne Rechnung arbeiten lässt, muss künftig mit Strafverfolgung rechnen.

(dri/HB). Wer als Privatperson ohne Rechnung arbeiten lässt, muss künftig mit Strafverfolgung rechnen. Mindestens 1500 Euro Bußgeld werden fällig, wenn die Schwarzarbeiter auffallen, und der Auftraggeber keine Rechnung vorlegen kann. Dies jedenfalls geht aus einem Entwurf von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) für das „Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung“ hervor. Bisher begehen Privatleute nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie jemanden für ein Handgeld arbeiten lassen. Generell gilt künftig jede nicht bei Sozial oder Finanzbehörden angemeldete bezahlte Dienstleistung als Wirtschaftskriminalität und wird vom zuständigen Zoll verfolgt. Mit den neuen Vorschriften will Eichel „enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und beim Fiskus“ eindämmen, heißt es in der Begründung.

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