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Wirtschaft: Ein Netz für Lebensversicherungen

Rot-Grün will gesetzliche Vorschriften zum besseren Schutz der Versicherten – die Branche ist einverstanden

Berlin (dr/ce/asi). Die Pläne der rotgrünen Bundestagsfraktion für einen gesetzlich vorgeschrieben Sicherungsfonds für Lebensversicherungen werden von den Unternehmen im Grundsatz begrüßt. Eine Einrichtung, die die Kunden der Lebensversicherungen im Falle einer Insolvenz schütze, werde sicherlich gebraucht, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag. Deshalb habe die Branche bereits die Auffanggesellschaft Protektor gegründet.

Abgeordnete der rot-grünen Regierungsfraktionen haben am Freitag einen so genannten Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert „eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, um die vertraglichen Ansprüche der Versicherten gegenüber den Versicherungsunternehmen zu sichern und in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob weitergehende Maßnahmen im Bereich der Versicherungsaufsicht erforderlich sind“.

Allerdings gibt es zwischen den beiden Regierungsparteien offenbar unterschiedliche Auffassungen, wie weit die Vorschriften gehen sollen. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Rainer Wend (SPD), spricht sich dafür aus, einen obligatorischen Sicherungsfonds einzurichten. „Die freiwillige Lösung haben wir jetzt schon“, sagte Wend mit Verweis auf den Protektor-Fonds. In den Fonds zahlen Versicherungsfirmen auf freiwilliger Basis ein. Vor allem ausländische Unternehmen würden daran jedoch nicht teilnehmen, sagte der SPD-Wirtschaftsexperte dem Tagesspiegel.

Protektor hat kürzlich die Verträge des in Schwierigkeiten geratenen Versicherungsunternehmens Mannheimer Leben übernommen. Sollten jedoch deutlich mehr Versicherungsunternehmen in Schwierigkeiten gelangen, „dann könnte es eng werden“, sagte Wend. Er begründete den Vorstoß der rot-grünen Koalition damit, dass das Vertrauen der Bürger in ihre Lebensversicherung nicht erschüttert werden dürfe. „Sonst können wir kaum verlangen, dass die Menschen privat fürs Alter vorsorgen.“

Die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel setzt dagegen eher auf eine freiwillige Lösung. „Unser Ziel ist es nicht, die Unternehmen zu verpflichten“, sagte sie dem Tagesspiegel. Die Bundesregierung müsse jedoch prüfen, wie innerhalb der Branche für mehr Sicherheit für die Versicherungsunternehmen gesorgt werden könne.

GDV-Sprecherin Gabriele Hoffmann hätte auch mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei Protektor kein Problem. Es gebe jedoch bereits einen faktischen Zwang. Für eine Mitgliedschaft im GDV sei eine Beteiligung an Protektor die Voraussetzung, und „wer nicht Mitglied des Verbandes ist, hat ein Problem“, so Hoffmann.

Die Aufsichtsbehörde für die Versicherungswirtschaft, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), plädiert für ein gesetzlich verankertes System. Nach Informationen des Tagesspiegel geht der Vorstoß der Parlamentarier nicht zuletzt auf die Initiative der BAFin zurück. Offenbar hat die Bundesanstalt Bedenken gegen Protektor in seiner jetzigen Form. Zwar hat die Schutzeinrichtung ihre erste Bewährungsprobe, die Übernahme der Verträge der in die Krise geratenen Mannheimer Leben, bestanden. Doch ging die Einigung unter erheblichen Reibungsverlusten vonstatten.

Bei der deutschen Versicherungswirtschaft gibt man sich auch bei dieser Frage offen. Die BAFin habe offenbar ganz konkrete Ansichten, wie sich die Aufsicht verbessern lasse, und wie Fehler, die bei der Übernahme der Mannheimer-Leben-Verträge gemacht worden seien, künftig vermieden werden könnten, so der GDV. Man sei mit der Bundesbehörde darüber im Gespräch.

Steuererleichterungen beschlossen

Auf offene Ohren stieß die Versicherungswirtschaft bereits am Freitag im Bundestag. Dieser beschloss – wie erwartet – eine steuerliche Entlastung für die Versicherer. Für Veräußerungsgewinne und -verluste von Lebens- und Krankenversicherungen sollen noch im Laufe des Jahres neue steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Damit können Verluste bei Versicherern ab 2004 steuerlich berücksichtigt werden. Auf Antrag gilt dies auch rückwirkend für das Jahr 2003.

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