Wirtschaft : Elektromarkt: EU untersagt Fusion von Schneider und Legrand

10.10.2001 00:00 UhrVon rut/abo

Die französischen Elektrohersteller Schneider und Legrand müssen ihre bereits vollzogene Fusion wieder rückgängig machen. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti untersagte am Mittwoch wie erwartet den Zusammenschluss. Gemeinsam hätten Schneider und Legrand in diversen Produktbereichen eine marktbeherrschende Stellung in mehreren europäischen Ländern erreicht, sagte Monti. Bei elektrischen Schalttafeln summiere sich der Marktanteil beider Unternehmen je nach Land auf 40 Prozent bis 70 Prozent, bei Steckdosen und Lichtschaltern sogar auf bis zu 90 Prozent. Der französische Markt verkrafte die Fusion am allerwenigsten, sagte Monti weiter.

Nach dem Zusammenschluss hätten ausländische Wettbewerber auf dem französischen Elektromarkt keine Chance mehr gehabt.

Wie der EU-Kommissar weiter erläuterte, beschlossen die 20 EU-Kommissare das Fusionsverbot einstimmig. Angebliche Versuche der französischen Regierung, Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen, hatten keinen Erfolg. Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac soll Presseberichten zufolge bei EU-Kommissionspräsident Romano Prodi gegen das drohende Fusionsverbot protestiert haben. Wegen des Falles Schneider-Legrand waren auch andere EU-Staaten verstimmt. Grund dafür war nicht das Fusionsverbot selbst, sondern Kommunikationsprobleme zwischen Brüssel und den nationalen Kartellämtern. Wieder einmal habe die EU-Kommission die Kartellämter viel zu spät über ihre Entscheidung informiert, hieß es in Berliner Regierungskreisen.

Das Brüsseler Fusionsverbot bedeutet, dass Schneider seine Stimmrechte des bereits übernommenen 98 Prozent-Aktienpakets von Legrand nicht mehr ausüben darf. Die EU-Kommission will überprüfen, ob die Trennung der beiden Unternehmen ohne wettbewerbsrechtliche Probleme vonstatten geht. Schneider-Chef Henri Lachmann kündigte nach dem Brüsseler Verdikt rechtliche Schritte an. Er will es sich aber offenbar mit den Wettbewerbshütern nicht verderben. "Einerseits bereiten wir alle Maßnahmen vor, um vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg unsere Rechte durchzusetzen", erklärte Lachmann. "Andererseits haben wir uns entschieden, mit der Europäischen Kommission die praktischen Schritte zur Wiederherstellung einer wirksamen Konkurrenz herzustellen." Wie es bei Schneider und Legrand weitergeht, steht noch nicht fest.

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