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Wirtschaft: Elektronische Steuererklärung wird bevorzugt behandelt

In Nordrhein-Westfalen werden Steuerzahler, die für ihre Steuererklärung das Elster-Verfahren der Finanzverwaltung nutzen, zukünftig ihre Rückzahlungen schneller auf dem Konto haben. Überraschend hat das Finanzministerium NRW mit einem Ende März bekanntgegebenen Erlass (O 2368 - 18 - II B 2, vom 05.

In Nordrhein-Westfalen werden Steuerzahler, die für ihre Steuererklärung das Elster-Verfahren der Finanzverwaltung nutzen, zukünftig ihre Rückzahlungen schneller auf dem Konto haben. Überraschend hat das Finanzministerium NRW mit einem Ende März bekanntgegebenen Erlass (O 2368 - 18 - II B 2, vom 05.03.2002) freie Fahrt für die elektronische Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt erteilt. Wer seine Steuererklärung nicht - wie bisher - auf Papier ausdruckt, sondern via Telefonleitung an das Finanzamt schickt, wird künftig bevorzugt behandelt.

Elster steht für Elektronische Steuererklärung. Dieses Verfahren wurde in Bayern entwickelt und sollte eigentlich bereits im Jahre 1998 einsatzfähig sein. Doch nicht alle Bundesländer zogen mit. Mittlerweile ist die elektronische Steuererklärung auch TÜV-IT geprüft, nachdem im vergangenen Jahr Sicherheitslücken aufgetreten waren. In Berlin kommt das Elster-Programm seit 2000 zum Einsatz.

Laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen gelte der Elster-Erlass bundesweit. Nach Angaben der Berliner Oberfinanzdirektion ist derzeit aber in Berlin keine Sonderregelungen für elektronische Steuererklärungen geplant. Aber auch hier findet der schnelle Weg zum Finanzamt immer mehr Anhänger. "Wir sind mit den Nutzerzahlen des elektronischen Elster-Verfahrens zufrieden", sagt Christoph Seeger von der Berliner Oberfinanzdirektion.

Eine Werbemaßnahme wie in Nordrhein-Westfalen sei daher nicht nötig. Zumal die Steuerberatungs-Unternehmen ohnehin eigene Rechenprogramme wie etwa das Datev-Verfahren nutzten. So wird in Berliner Finanzämtern auch künftig derjenige zuerst bedient, der seine Steuererklärung zuerst einreicht - ob nun mit Elster-Programm oder ohne.

Um die elektronische Steuererklärung nutzen zu können, müssen Steuerpflichtige ihre Erklärung wie bisher auch am Computer erstellen. Am Ende müssen die Daten der Einkommensteuererklärung aber nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können via Telefonleitung über das Internet oder eine Direktwahlverbindung in das Rechenzentrum des jeweiligen Finanzamtes gesendet werden. Diese Serviceleistung wird bei den im Handel befindlichen Programmen über eine eigene Schaltfläche, die "elektronische Steuererklärung" heißt, abgerufen.

Ganz ohne Papier kommt dieses Verfahren aber auch nicht aus: So müssen die Belege nach wie vor an das Finanzamt geschickt werden. Weiterhin ist auch die eigenhändige Unterschrift des Steuerzahlers notwendig. Aus diesen Grund wird im Rahmen des Elster-Verfahrens eine Einkommensteuer-Kurzerklärung ausgedruckt, die lediglich einige Kennziffern für das Finanzamt und die Unterschrift des Steuerzahlers enthält.

Das Elster-Modul ist in den meisten Steuersoftwareprogrammen, die in den Geschäften verkauft werden, enthalten. Es kann aber auch über das Internet unter www.elsterforumlar.de kostenlos heruntergeladen werden. Wer sich diese Arbeit sparen will, kann das Programm bei seinem Finanzamt kostenlos auf CD-Rom erhalten.

mak, dro

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