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Erbschaftsteuer: Zurück zum Gericht

Die Reform der Erbschaftsteuer, auf die sich die Koalition geeinigt hat, wird schon bald vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt werden. Davon ist der Wirtschafts-Sachverständigenrat überzeugt.

Das Grundgesetz gebe vor, dass der Staat alle Einkunftsarten gleich besteuern solle, sagte Wolfgang Wiegard, Finanzexperte des Rates. „Dies wird durch die Reform gröblich verletzt.“ Erbe jemand eine Summe, gründe eine Firma und schaffe Arbeitsplätze, müsse er den vollen Steuerbetrag zahlen. Bestehe der Nachlass aber aus einem Betrieb, falle keine Steuer an, selbst wenn der Erbe ihn später ins Ausland verlagere. „Das kann nicht Sinn der Sache sein“, befand Wiegard. Zudem lasse sich die Steuerbefreiung bei selbst genutzten Häusern „gar nicht rechtfertigen“. Der Rat glaube, „dass mit diesen Beschlüssen das Ende der Erbschaftsteuer eingeleitet ist“, herbeigeführt durch ein Urteil aus Karlsruhe. brö

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