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Wirtschaft: Ernst & Young: "Nicht jedes Unternehmen kann an die Börse"

Allen Unsicherheiten und Kurseinbrüchen der jüngsten Vergangenheit zum Trotz, der Trend der Unternehmen an die Börse zu gehen ist ungebrochen. Hilfestellung für Entrepreneurs auf diesem Weg sollte eine Veranstaltung von Ernst & Young am Montagabend in Berlin geben.

Allen Unsicherheiten und Kurseinbrüchen der jüngsten Vergangenheit zum Trotz, der Trend der Unternehmen an die Börse zu gehen ist ungebrochen. Hilfestellung für Entrepreneurs auf diesem Weg sollte eine Veranstaltung von Ernst & Young am Montagabend in Berlin geben. Die einfache und doch nicht so einfach zu beantwortende Frage lautete: "Wie bringt man ein Unternehmen an die Börse?"

Karl-Heinz Stangner, bei Ernst &Young, zuständig für Corporate Finance/Capital Markets & Acquisitions/IPO, räumt ein, dass Berlin/Brandenburg, was die Zahl der börsenfähigen Unternehmen angehe, sicherlich noch hinter den Regionen München, Stuttgart, Frankfurt (Main) oder auch Düsseldorf hinterher hinke. "Man sagt doch, Berlin ist eine Beamten- und Verwaltungsstadt", so Stangner. "Da mag etwas dran sein, aber auf mittel- und langfristige Sicht wird sich auch hier etwas tun. Die Region hat ein großes Entwicklungspotential."

Aus der Sicht der Anleger hat sich die Situation laut Stangner schon längst geändert. "Vor langer Zeit gab der Investor sein Geld der Bank und über die Bank erfolgte dann die Unternehmensfinanzierung. Heute finanziert der Mann auf der Straße die Unternehmen direkt", so Stangner. "Er hat erkannt, dass er von seiner Bank nicht mehr die höchsten Renditen bekommt." Allerdings räumt Stangner in diesem Zusammenhang ein, "haben die Investoren nicht immer ein so ausgeprägtes Risikobewusstsein".

"Nicht jedes Unternehmen eignet sich für den Börsengang, dies sollte sowohl der Unternehmer, der darüber nachdenkt, als auch der Anleger im Auge behalten", warnt Stangner. Er hat sieben Todsünden ausgemacht. Zum ersten wäre dies eine unausgereifte Geschäftsidee oder die Kopie einer Idee. "Die Geschäftsidee ist das Kernstück, gerade in der so genannten New Economy", so Stangner. Fehlt der eindeutige Kundennutzen, ist ein Unternehmen aus seiner Sicht ebenfalls zum Scheitern verurteilt. Gefahr lauert auch bei fehlender Fach- und Managementkompetenz der Vorstände.

Eine weitere Todsünde sei, wenn das Vermarkten der Geschäftsidee zu lange dauert, wenn zu lange Verluste gemacht und akkumuliert werden. Gefährlich werde es schließlich auch, wenn die Markteintrittsbarriere, etwa wegen fehlender Trade Marks oder Patente, für die Wettbewerber zu niedrig ist und Verteidigungsmöglichkeiten gegen Wettbewerber fehlen. Schließlich gäbe es da noch zu utopische Umsatz- und Gewinnprognosen. Dies führe Unternehmer als auch Anleger in die Irre, führe zu Enttäuschungen, und das Kapital fließe in der Konsequenz schnell wieder ab.

Verstärkt auch auf die Fachkompetenz und die Managementqualitäten der Führungsmannschaft eines IPOs zu achten, empfiehlt Stangner den begleitenden Emissionshäusern. Er kenne sogar ein Institut, dass die familiären Verhältnisse des Unternehmers berücksichtige. Also in Zukunft neben dem Börsenprospekt ein Lebenslauf des Unternehmers oder gar ein polizeiliches Führungszeugnis? "Das wäre dann doch ein Schritt zu viel", schränkt Stangner ein. Die Aufgabe der beteiligten Emissionsberater, also auch von Ernst & Young, sei es aber, sich den Unternehmer genauer anzuschauen. Schließlich habe der Unternehmer ja auch eine Verpflichtung gegenüber den Anteilseignern. Er könne nicht einfach sagen, "es ist Dein Risiko die Aktie zu kaufen". "Der Unternehmer hat alles zu tun, um Schaden von seinen Aktionären abzuwenden", stellt Stangner klar.

"Strengere Vorschriften für die Erstellung des Börsenprospekts, etwa nach US-Vorbild, würden nicht schaden", sagt der Experte. Dies würde nicht nur den potenziellen Investor schützen. "Im Vorfeld würden mehr Unternehmen auf eine Emission verzichten beziehungsweise die Unternehmen würden dazu angehalten, sich intensiver mit ihrem Geschäftsmodell zu beschäftigen und es entsprechend auszugestalten und zu verpacken". Stangner bemängelt insbesondere, dass in den Prospekten "auf 100 Seiten die Entstehung und die Historie der Gesellschaft dargestellt wird und die Juristen über die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen und Veränderungen berichten". Dies besagt aber alles nichts über die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. "Den Zukunftsaussichten wird oft nur eine Seite gewidmet."

Keine großen Sorgen bereiten dem Fachmann hingegen die Vorschriften zur Lock-up-Periode. Danach dürfen in Deutschland Unternehmer, die ihre Firma beispielsweise an den Frankfurter Neuen Markt bringen, in den ersten sechs Monaten keine eigenen Aktien verkaufen. Stangner hält diesen Zeitraum auch für ausreichend. Zudem werden in den Emissionsverträgen, so weiß er aus der Praxis von Ernst & Young, in aller Regel wesentlich größere Zeiträume vereinbart. In Deutschland sei es der Ausnahmefall, dass ein Unternehmer seine Gesellschaft an die Börse bringe und dann in großem Stil Kasse mache. "Dass man auch mal Kasse macht, und beispielsweise fünf Prozent verkauft, dagegen ist hingegen nichts einzuwenden", fügt er hinzu.

dr

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