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Wirtschaft: Etappensieg für Alba im Müllstreit

Verwaltungsgericht erlaubt Gelbe Tonne Plus

Berlin - Die Alba GmbH darf ihre Sammeltonnen für Wertstoffe „vorerst weiter in Berlin betreiben“. Das entschied jetzt „vorläufig“ das Verwaltungsgericht. Alba-Eigentümer Eric Schweitzer begrüßte die Entscheidung, weil „die BSR gemeinsam mit der Umweltsenatsverwaltung versucht hat, ein privates, wettbewerbliches System durch ein kommunales Monopol vom Markt zu verdrängen“. Doch auch die Senatsverwaltung sah sich auf der Seite der Gewinner und stellte die Einschränkung für Alba heraus: „Eine Ausdehnung der Gelben Tonne Plus über den derzeitigen Stand hinaus konnte untersagt werden.“ Alba hat bislang nach eigenen Angaben rund 150 000 Behälter für 395 000 Haushalte aufgestellt; das Gericht legte als Obergrenze 410 000 fest.

In die Gelbe Tonne Plus können die Konsumenten neben den gewohnten, mit dem grünen Punkt gekennzeichneten Verpackungsabfällen auch kleine Elektrogeräte, Holzprodukte oder auch Kunststoffspielzeug entsorgen. Alba ist mit der Gelben Tonne Plus seit 2005 in Berlin auf dem Markt und deckt rund ein Viertel aller Haushalte ab. Als das private Entsorgungsunternehmen im Sommer rund 300 000 Hausbesitzern anbot, den dort gebräuchlichen Gelben Sack durch die Gelbe Tonne Plus zu ersetzen, kam es zum Streit – auch deshalb, weil die landeseigene Berliner Stadtreinigung BSR mit der Orange Box eine eigene Wertstofftonne anbietet.

Das Verwaltungsgericht entschied dazu, dass durch die Gelbe Tonne Plus nicht „die Planungsgrundlage der öffentlichen Abfallentsorgung infrage gestellt wird“. Dem Volumen der Gelben Tonne Plus von 4500 Tonnen im Jahr stehe „ein Wertstoffsammelvolumen der BSR von 300 000 Jahrestonnen gegenüber“.

Welches Sammelsystem künftig in Berlin praktiziert wird, entscheidet sich womöglich erst im kommenden Jahr, wenn die Bundesregierung ein neues Müllgesetz beschließt. Das deutet auch das Verwaltungsgericht an, dessen aktuelle Entscheidung nicht abschließend ist. Vielmehr sei im Hauptverfahren „auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass im Rahmen der für Herbst 2011 erwarteten Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Sammelsystem der Alba GmbH rechtlich legitimiert werde“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Dessen ungeachtet erwägt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, gegen das aktuelle Urteil beim Oberlandesgericht Beschwerde einzulegen. Der Konflikt um das Geschäft mit dem Wertstoffmüll wird sich also noch hinziehen. alf

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