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Wirtschaft: EU-Kommission mahnt Rom zu Haushaltsdisziplin EuGH verhandelt Klage zum Stabilitätspakt

(tog). Der neue EUKommissar für Wirtschaft und Finanzen, der Spanier Joaquin Almunia, hat die EU-Finanzminister aufgefordert, Italien im Rahmen des Euro-Stabilitätspakts mit einer ,,Frühwarnung“ zur Haushaltsdisziplin zu ermahnen.

(tog). Der neue EUKommissar für Wirtschaft und Finanzen, der Spanier Joaquin Almunia, hat die EU-Finanzminister aufgefordert, Italien im Rahmen des Euro-Stabilitätspakts mit einer ,,Frühwarnung“ zur Haushaltsdisziplin zu ermahnen. Rom müsse die Neuverschuldung wieder unter den Referenzwert von 3,0 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) drücken. Die EU-Kommission werde strikt an den Regeln des Euro-Stabilitätspakts festhalten, erklärte der neue EU-Finanzkommissar.

Da Italien 2004 von den stabilitätspolitischen Zielen erheblich abweiche, sei eine frühzeitige Warnung der Regierung in Rom jetzt als präventive Maßnahme angemessen. Sorge macht dem neuen EU-Kommissar, dass der Abbau der hohen Altverschuldung Italiens von 106 Prozent des BIP praktisch zum Erliegen gekommen sei. Im laufenden Jahr erwartet man in Brüssel zudem eine Neuverschuldung des italienischen Staates von 3,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Zielabweichung in Italien sei vor allem struktureller Art.

Wesentlich milder ging Almunia mit Deutschland um. Die deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten am Dienstag vorausgesagt, dass Deutschland 2005 mit einem Defizit von 3,5 Prozent vermutlich zum vierten Mal in Folge die EU-Regeln verletzen werde. Almunia geht dagegen davon aus, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen einhält und dass sich seit der letzten Vorlage der Wirtschaftsdaten keine dramatische Änderung der Lage ergeben haben.

Unterdessen hat die EU-Kommission am Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg begründet, wieso sie gegen den EU-Ministerrat Klage erhoben hat. Die Finanzminister hatten im November vergangenen Jahres gegen den Willen der EU-Kommission beschlossen, die laufenden Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich auszusetzen. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen die Verfahrensregeln der EU. Beschlüsse des Ministerrats können nämlich nur auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags gefasst werden. „Man hat damit das gesamte Verfahren seiner Substanz entleert“, erklärte der juristische Vertreter der EU-Kommission bei der ersten Anhörung des EuGH.

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