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EU: Neues VW-Gesetz droht zu scheitern

Auch das neue VW-Gesetz verstößt nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter gegen die europäischen Regeln des freien Kapitalverkehrs. Jetzt hat Berlin zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme.

Brüssel - Auch das neue VW-Gesetz verstößt nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter gegen die europäischen Regeln des freien Kapitalverkehrs. Die EU-Kommission hat deshalb am Donnerstag die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung wird förmlich aufgefordert, das schon im Herbst 2007 ergangene Urteil des höchsten EU-Gerichtshofs umzusetzen und das umstrittene VW-Gesetz zu ändern. Berlin hat jetzt zwei Monate Zeit, eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abzugeben. Ist diese Antwort für die Brüsseler Wettbewerbsexperten dann allerdings nicht „zufriedenstellend“ kann die EU-Kommission erneut vor dem EuGH gegen Deutschland Klage wegen Vertragsbruch einreichen.

Im Oktober 2007 waren die obersten europäischen Richter in ihrem Urteil zu dem Schluss gekommen, dass das 1960 erlassene VW-Gesetz dem Land Niedersachsen und der Bundesregierung „ungerechtfertigte Sonderrechte“ verleiht und in drei Punkten gegen die im EU-Vertrag festgeschriebenen Regeln des freien Kapitalverkehrs verstößt: Die öffentliche Hand ist im Verwaltungsrat quasi automatisch vertreten. Das Stimmrecht eines Anteilseigners ist – unabhängig von seinem eventuell höheren Aktienbesitz – auf 20 Prozent begrenzt. Und drittens: Die Sperrminorität bei VW von 20 Prozent ist deutlich niedriger als die 25 Prozent, die im deutschen Aktienrecht vorgesehen sind.

Die Bundesregierung hat darauf in diesem Jahr mit einem Entwurf eines neuen VW-Gesetzes reagiert. Es verzichtet zwar auf die Stimmrechtbegrenzung von 20 Prozent und die automatische Vertretung der öffentlichen Hand, hält aber nach wie vor an der umstrittenen Sperrminorität von 20 Prozent fest. Die Regierungen in Berlin und in Hannover argumentieren, dass das so veränderte VW- Gesetz europäischen Regeln entspreche.

Doch nicht nur beim VW-Großaktionär Porsche, sondern auch in Brüssel ist man anderer Meinung: Da nicht nur die Sperrminorität, sondern auch die VW- Satzung unangetastet bleibe, verstoße das in Berlin entworfene neue VW-Gesetz weiter gegen das europäische Recht des freien Kapitalverkehrs. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass nicht nur das VW-Gesetz, sondern selbstverständlich auch die Satzung den europäischen Gesetzen entsprechen muss.

Porsche blitzte am Donnerstag vor dem Landgericht Hannover mit der Klage ab, die in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität des Landes zu kippen. Die Richter folgten der Auslegung des Landes, wonach die Sperrminorität nicht im Widerspruch zum EuGH-Urteil steht. Porsche kündigte umgehend Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle an. tog/dpa

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