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Wirtschaft: EU-Richtlinie vor der Verabschiedung - Streit um Gibraltar entzweit die Mitgliedsstaaten

Begonnen haben die Verhandlungen über eine europäischen Richtlinie für Unternehmensübernahmen schon vor zehn Jahren. Doch auch heute ist nicht absehbar, dass es in der kommenden Woche beim Binnenmarktrat der Europäischen Union zu einer endgültigen Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten kommt.

Begonnen haben die Verhandlungen über eine europäischen Richtlinie für Unternehmensübernahmen schon vor zehn Jahren. Doch auch heute ist nicht absehbar, dass es in der kommenden Woche beim Binnenmarktrat der Europäischen Union zu einer endgültigen Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten kommt. Es gibt zwar bereits einen Entwurf für eine Richtlinie, auf den sich die Mitgliedstaaten im Juni 1999 verständigt haben, dieser wurde auch bereits in erster Lesung im Europäischen Parlament diskutiert. Doch die endgültige Entscheidung scheiterte bisher an einer Frage, die in keinerlei Zusammenhang mit freundlichen oder feindlichen Übernahmen steht.

Die Richtlinie liegt auf Eis, weil durch sie nach Ansicht Spaniens die Gibraltarfrage berührt wird. Strittig ist dabei, ob spanische, britische oder gibraltekische Behörden für die Aufsicht zuständig sind. Eine in der Praxis insofern bedeutungslose Frage, als es in Gibraltar bisher überhaupt keine Börse gibt und die Richtlinie nur auf die Übernahme von Gesellschaften anwendbar ist, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Noch ist keine Lösung für diesen Konflikt in Sicht, zumal in Spanien am kommenden Wochenende gewählt wird.

Mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf wollen die Mitgliedstaaten Grundprinzipien formulieren, die einen Rahmen für "feindliche" Übernahmen setzen, wichtige Einzelheiten bleiben aber der Regelung durch die Nationalstaaten vorbehalten. Ziele der EU sind zum Beispiel der Schutz der Kleinaktionäre und mehr Transparenz in den Verfahren. So sollen Eigner eines die Kontrolle begründenden Anteils, sollen allen anderen Aktieninhabern anbieten, ihre Papiere zu einem angemessenen Preis zu übernehmen. Die Höhe des Anteils, ab dem eine Kontrolle ausgeübt wird, wird nicht festgelegt. Dies obliegt der nationalen Gesetzgebung. Ebenfalls in nationaler Verantwortung soll entschieden werden, ob die Minderheitsaktionäre für ihre Aktien Bargeld bekommen oder sie möglicherweise gegen andere Aktien (des Käufers) eintauschen müssen.

Aktionäre und Arbeitnehmer der von derÜbernahme betroffenen Gesellschaft sollen künftig umfassender informiert werden. Das Management wird zur Neutralität verpflichtet. Und schließlich wird die Frist, die ein Bieter für die Annahme seines Angebotes setzt, per Gesetz künftig auf zehn Wochen begrenzt.

msb

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