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Wirtschaft: EU sucht Kompromiss für das Übernahmegesetz

EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sucht nach einer Kompromisslinie für die neue europäische Übernahmerichtlinie(siehe Lexikon ). Am heutigen Montag wird er zu Gesprächen in Berlin erwartet.

EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sucht nach einer Kompromisslinie für die neue europäische Übernahmerichtlinie(siehe Lexikon ). Am heutigen Montag wird er zu Gesprächen in Berlin erwartet. Unter anderem steht ein Treffen mit Bundesfinanzminister Hans Eichel und Vertretern des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) auf dem Besuchs-Programm.

Die Bundesregierung ist mit den neuen Plänen aus Brüssel nicht einverstanden. Im April will Bolkestein seinen Vorschlag zur neuen Richtlinie offiziell vorlegen. Die EU-Kommission bemüht sich um einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt und die Harmonisierung des Gesellschaftsrechtes. Dabei will sie nationale Barrieren gegen feindliche Übernahmen beseitigen. So sollen auch Sonderstimmrechte einzelner Aktionärsgruppen in einem Konzern während der Dauer eines Übernahmekampfes eingefroren werden. Davon wäre auch Volkswagen (VW) betroffen.

Das Land Niedersachsen ist Aktionär bei VW und besitzt dort ein Höchststimmrecht. Das gibt der Landesregierung einen Stimmrechtsvorteil: Auf Aktionärsversammlungen kann niemand das Land überstimmen. So kann eine Übernahme verhindert werden. Die Regierung hat angekündigt, im EU-Ministerrat gegen die Pläne des Binnenmarktkommissars vorzugehen. Dabei auch auf das deutsche Übernahmegesetz verwiesen.

Das Gesetz, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, entspricht nicht der Intention Brüssels. Das deutsche Gesetz erlaubt Vorständen, mit Zustimmung der Aufsichtsräte so genannte Vorratsbeschlüsse zu treffen, um sich prophylaktisch gegen feindliche Übernahmen zu wehren. Nach der Vorstellung der EU-Kommission soll der Vorstand aber zur Neutralität verpflichtet und die Entscheidung über ein Angebot grundsätzlich von den Aktionären getroffen werden.

Die Kontroverse über die Neutralitätspflicht von Unternehmensvorständen ist nicht neu. Erst im vergangenen Sommer scheiterte die EU-Kommission mit ihrer ersten Vorlage zur EU-Übernahmerichtlinie am Widerstand des Europäischen Parlamentes und der Bundesregierung. Damals hatte der zuständige Binnenmarktkommissar die aktienrechtlichen Hürden allerdings nicht im Visier. Von Seiten der Bundesregierung war das kritisiert worden. Berlin forderte faire Spielregeln bei Unternehmensübernahmen in der EU. Genau dieser Aufforderung kommt die EU-Kommission jetzt nach.

Darum hat man in Brüssel wenig Verständnis für die neue Abwehrhaltung der Deutschen. Allerdings gibt es auch in anderen EU-Ländern Widerstand gegen die nun geplante Einschränkung von Sonder- und Mehrfachstimmrechten oder so genannten Goldenen Aktien, die einzelnen Aktionärsgruppen besondere Rechte zusprechen. Vorsorglich hat Bolkestein angekündigt, nichts vorzuschlagen, was auf breiten Widerstand stößt. Will er nicht gänzlich Schiffbruch erleiden, braucht er Kompromisse.

mo

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