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Wirtschaft: EU verbessert Regeln für Börsengänge

Brüssel (rut/HB). Die EUFinanzminister einigten sich am Dienstag darauf, die Börsenzulassung in der Staatengemeinschaft zu vereinheitlichen.

Brüssel (rut/HB). Die EUFinanzminister einigten sich am Dienstag darauf, die Börsenzulassung in der Staatengemeinschaft zu vereinheitlichen. Emittenten erhalten für ihre Wertpapiere künftig einen „Börsenpass“, der an allen Finanzplätzen der EU gilt. Die bisherige nationale Börsenzulassung entfällt weitgehend. Damit werde es für Unternehmen leichter und billiger, sich Kapital zu beschaffen, erklärte die EU-Kommission. Außerdem würden die Anleger besser geschützt, denn der Börsenpass müsse überall in der EU ausreichende Informationen über den Emittenten und das Wertpapier enthalten. Dem Beschluss der Finanzminister war ein monatelanger Streit um die Zuständigkeiten vorausgegangen. Der Kompromiss sieht vor, dass Emittenten von Aktien ihre EU-weit gültige Börsenzulassung bei der zuständigen Behörde ihres Heimatlandes beantragen. Das gilt auch für die Emittenten von Anleihen mit einer Stückelung bis zu 5000 Euro. Wer Anleihen mit einem Nennwert über 5000 Euro begibt, darf sich die Zulassungsbehörde in der EU hingegen aussuchen.

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