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EU-Verpackungsrichtlinie: Weniger Ware fürs gleiche Geld

Aus Sicht der EU ist die neue Verpackungsrichtlinie ein Schritt hin zu weniger Bürokratie, für Verbraucherschützer ist sie ein Instrument zum Kundenbetrug. Wer wissen will, wie günstig ein Produkt wirklich ist, sollte auf den Grundpreis achten.

Berlin - Ab Samstag wird das Einkaufen unübersichtlicher. Der Grund ist eine neue EU-Verpackungsrichtlinie: Sie schafft die Standardverpackungen bei Milch, Saft und Schokolade ab. Diese Waren dürfen in Zukunft in beliebig großen oder kleinen Verpackungen verkauft werden. Verbraucherschützer kritisieren die neue Freiheit: Sie biete den Unternehmern vor allem eine Chance, Preiserhöhungen zu vertuschen.

Die Zeiten, in denen die Milch nur in Ein-Liter-Packungen auf Käufer wartete, sind vorbei. Von der 152-Gramm Schokoladentafel bis zur 345-Milliliter Milchtüte ist ab Samstag alles möglich. Bei den meisten anderen Produkten hatte die EU bereits im Jahr 2000 die Verpackungsstandards gekippt. Nach der Neuregelung vom 11. April gelten nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen gesetzliche Normen.

Aus Sicht der EU ist die neue Richtlinie ein Schritt hin zu weniger Bürokratie, für Verbraucherschützer ist sie ein Instrument zum Kundenbetrug: „Wir haben die Befürchtung, dass die Regelung für versteckte Preiserhöhungen ausgenutzt wird“, sagt Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale. Die Masche der Hersteller sei immer die gleiche. Sie verkleinern die Packungsgröße, ohne gleichzeitig auch den Preis zu senken. Selbst preisbewusste Kunden würden so für die gleiche Menge einen überhöhten Preis bezahlen.

Auf ihrer Webseite führt die Verbraucherzentrale eine schwarze Liste. Darin tauchen auch bekannte Marken auf, wie zum Beispiel Pampers. Der Preis für die Markenwindeln stieg im Januar um zehn Prozent, weil die Packung um vier Stück schrumpfte. Der Pampers-Hersteller Procter und Gamble begründet den Preisanstieg mit hohen Investitionen in Forschung und Qualität. Firmensprecherin Sandra Broich verteidigt den Schritt: „Für den Verbraucher ist die Zahl der enthaltenen Windeln auf der Verpackung deutlich angegeben.“ Sie gehe davon aus, „dass gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Packungsinhalt auch von Verbrauchern zur Information herangezogen werden."

Dem widerspricht Verbraucherschützer Valet: Den meisten Kunden falle eine solche Preiserhöhung nicht auf, weil die alte Packung ja nicht daneben stehe. Sie hätten meist nur den Packungspreis im Kopf und merkten gar nicht, dass sie überteuerte Waren kauften. Valets Bilanz: „Die neuen Packungsgrößen können alle unter dem Stichwort versteckte Preiserhöhung verbucht werden.“

Marketingexperten verweisen darauf, dass sich die neuen Verpackungen meist an andere Zielgruppen richteten. Mit kleineren Portionen ließen sich gerade Single- oder Seniorenhaushalte besser erreichen. Diese wollten Reste vermeiden und griffen deswegen lieber zu kleineren Packungen. Valet weist diese Argumentation zurück: „Niemand kann mir erzählen, dass ich mit einer 900-Milliliter-Eispackung mehr Singles erreiche als mit einer Ein-Liter-Packung.“ Die Argumente seien nur vorgeschoben.

Wer wissen will, wie günstig ein Produkt wirklich ist, sollte auf den Grundpreis achten. „Nur so können Verbraucher den Anbietern auf die Schliche kommen“, sagt Valet. Der Grundpreis gibt an, wie viel eine bestimmte Standardmenge, zum Beispiel 100 Gramm einer Ware, kostet. Vergleicht der Verbraucher die Grundpreise zweier Packungen, kann er etwaige Preiserhöhungen schnell bemerken. Ganz egal, ob die Packung größer oder kleiner geworden ist. „Vergesst den Packungspreis, lernt den Grundpreis“, rät Valet deshalb den Kunden.

Die geltenden Gesetze schreiben vor, dass der Grundpreis auf allen Waren angegeben wird. „Das ist aber nicht immer der Fall“, sagt Valet. Dieser Mangel werde immer noch als „Kavaliersdelikt“ angesehen. Aber auch der Grundpreis stößt an seine Grenzen. Denn bei Produkten, die Einzelartikel enthalten, wie die Pampers-Windeln, muss der Stückpreis nicht genannt werden.

Joachim Telgenbüscher

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