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Wirtschaft: EU will schnellere Liberalisierung Verfahren wegen Telekom-Gesetz

(jh/dri/HB). Die EUKommission hat am Mittwoch gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten ein Verfahren wegen der unzureichenden Umsetzung der neuen EU-Rahmenrichtlinien für den Telekommunikationsmarkt eingeleitet.

(jh/dri/HB). Die EUKommission hat am Mittwoch gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten ein Verfahren wegen der unzureichenden Umsetzung der neuen EU-Rahmenrichtlinien für den Telekommunikationsmarkt eingeleitet. Sie sollten eigentlich bereits am 25. Juli 2003 EU-weit in Kraft getreten sein. Sollte die Vorgaben nicht zügig in nationales Rechts umgesetzt werden, droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Die Bundesregierung kann der Eröffnung des Verfahrens gelassen entgegen sehen. Die Reform des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG), das den Markt für Wettbewerber öffnete, ist bereits auf dem Weg. In der kommenden Woche soll der Entwurf vom Bundeskabinett beraten und noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Neu in dem Regelwerk sind regelmäßige Prüfungen des jeweiligen nationalen Regulierers über die Entwicklung des Wettbewerbs in 18 Teilmärkten. Mit diesen Prüfungen will die deutsche Regulierungsbehörde jetzt beginnen. Kommissionskreise spielten die Bedeutung des Verfahrens herunter. Man habe als Hüter des Vertrages den formalen Schritt gehen müssen, sagte ein Sprecher der EU-Kommission. Sollte das neue TKG zügig verabschiedet werden, werde die Kommission das Verfahren einstellen.

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