Euro-Stabilitätspakt : Wissenschaftler wollen zu hohe Überschüsse bestrafen

15.07.2010 14:48 UhrVon Albrecht Meier

Frankreich hält Deutschland vor, dass es zu exportorientiert sei. Gewerkschaftsnahe Ökonomen sehen das genauso - und fordern Konsequenzen.

Seit Frankreichs Finanzministerin Christine Lagarde im Frühjahr den deutschen Handelsüberschuss kritisierte und sich in Berlin mit ihrem Vorstoß eine Abfuhr holte, ist die Debatte eröffnet: Welche Reformen sind im Euro-Raum nötig, um künftig Spekulationen gegen Mitgliedstaaten wie Spanien oder Irland zu verhindern? Am Mittwoch stellte das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Berlin eine Untersuchung vor, durch die sich die Pariser Regierung in ihrer Kritik an der deutschen Exportstärke bestätigt fühlen dürfte. In der Studie wird nämlich eine Reform des Stabilitätspaktes vorgeschlagen, derzufolge die EU-Mitgliedstaaten künftig übermäßige Defizite oder Überschüsse in ihrer jeweiligen Leistungsbilanz vermeiden müssten.

„Wenn ein Stabilitätspakt wirklich funktionieren soll, darf er nicht nur auf problematische Defizit-Entwicklungen reagieren, sondern er muss auch dauerhafte einseitige Überschüsse als Problem wahrnehmen“, sagte IMK-Direktor Gustav Horn. Gegenwärtig beraten die EU-Finanzminister in Brüssel in einer Arbeitsgruppe über eine Verschärfung des Stabilitätspaktes. Als eine Option zeichnet sich dabei ab, dass die Gesamtverschuldung der Mitgliedstaaten bei Defizitverfahren stärker beachtet wird. Nach der Ansicht der IMK-Experten dürfe die Reform des Stabilitätspaktes aber nicht nur auf die Kriterien der Nettoneuverschuldung und des gesamten Schuldenstandes verengt werden. Vielmehr müsse in einem EU-Land die Finanzsituation des Staates und Privatsektors künftig gemeinsam analysiert werden. Die Wissenschaftler des IMK schlagen deshalb vor, in einem reformierten Stabilitätspakt die Obergrenze für das Haushaltsdefizit durch eine Obergrenze für die nationalen Leistungsbilanzsalden zu ersetzen. Demzufolge würden Sanktionen künftig dann verhängt, wenn ein Mitgliedstaat über mehr als drei Jahre hinweg in der Leistungsbilanz ein Defizit oder einen Überschuss von mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausweisen würde.

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