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Wirtschaft: Ex-IKB-Chef kann auf Milde hoffen Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe

Düsseldorf - Es könnte schlimmer aussehen für Stefan Ortseifen. Im ersten großen Prozess gegen einen führenden Banker im Zusammenhang mit der Finanzkrise in Deutschland forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht zehn Monate Haft auf Bewährung.

Düsseldorf - Es könnte schlimmer aussehen für Stefan Ortseifen. Im ersten großen Prozess gegen einen führenden Banker im Zusammenhang mit der Finanzkrise in Deutschland forderte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht zehn Monate Haft auf Bewährung. Das Gericht solle zudem eine Geldauflage gegen den ehemaligen Chef der angeschlagenen Mittelstandsbank IKB verhängen. Damit blieb der Staatsanwalt deutlich unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren. Zu Ortseifens Gunsten spreche, dass er nicht vorbestraft sei.

Ortseifen habe Anleger vorsätzlich getäuscht und sich damit der Börsenkursmanipulation schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Nils Bußee. „Wir beantragen, den Angeklagten wegen Marktpreismanipulation zu verurteilen“, sagte Bußee. Er warf Ortseifen vor, die Lage der IKB in einer Pressemitteilung am 20. Juli 2007 stark geschönt dargestellt und so Anleger zum Kauf von IKB-Aktien verleitet zu haben. Eine Woche nach der Mitteilung stand die Bank am Abgrund und musste später in einer milliardenschweren Rettungsaktion am Leben gehalten werden, an der auch der Bund beteiligt war.

Mit der Mitteilung habe Ortseifen bei den Anlegern „den Eindruck erzeugt, dass beim IKB-Konzern in Bezug auf Subprime alles in Ordnung sei“, sagte Bußee. Tatsächlich aber habe die IKB Risikopapiere aus dem US-Immobilienmarkt angehäuft. Bereits lange vor der Pressemitteilung hätten sich die Alarmsignale gemehrt. Auch im Aufsichtsrat habe Ortseifen den Eindruck erweckt, die Bank habe nichts zu befürchten. Dabei kursierten an den Märkten immer mehr Gerüchte über ein hohes Engagement der IKB in US-Risikopapieren, der Aktienkurs geriet unter Druck.

Ortseifens Verteidiger wollen am kommenden Dienstag versuchen, in ihrem Plädoyer das Gericht von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen. Die Kammer hat bereits angedeutet, dass Ortseifen eine Verurteilung droht. Richterin Brigitte Koppenhöfer hatte Ende Mai gesagt, er müsse nach einer vorläufigen Bewertung des Gerichts wegen Täuschung der Anleger mit einer „nicht unerheblichen Strafe“ rechnen. Koppenhöfer will das Urteil am Mittwoch verkünden. rtr

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