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Gähnend leer die Bahnsteige oder rappelvoll die wenigen Züge - das sind wohl die Aussichten bei der Bahn für die kommenden Tage.

© dpa

Fahrgastrechte: Reisezentren erstatten bei Streik die Ticketpreise

Am Mittwoch und Donnerstag müssen Reisende bei der Bahn mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen. Wer soll das bezahlen? Unsere Servicetipps.

Die Deutsche Bahn arbeitet wie bei den vergangenen Streiks mit Ersatzfahrplänen. Welche Züge fahren, finden Sie im Internet unter www.bahn.de/aktuell. Gebuchte Tickets, auch mit Zugbindung, können auf späteren Verbindungen genutzt werden. Die Bahn hat eine kostenlose Service-Nummer geschaltet, unter der sich Fahrgäste über Verspätungen, Zugausfälle und ihre Rechte informieren können: 08000 99 66 33.

Welche Entschädigung gibt es?

Wenn Ihr Zug streikbedingt ausfällt, bekommen Sie in den Reisezentren der Bahn Ihr Geld zurück. Fahrgäste können auch bei voller Erstattung auf ihre Zugfahrt verzichten, wenn eine Verspätung von mehr als einer Stunde abzusehen ist.

Wie viel Geld wird den Kunden erstattet?

Ab einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Wenn Sie zwei Stunden später an ihr Ziel kommen, bekommen Sie 50 Prozent erstattet.

Was tun im Nahverkehr?

Vom Streik betroffen ist auch die Berliner S-Bahn. Was das für Pendler und Berliner Reisende heißt und wie Sie trotzdem an Ihr Ziel gelangen, erfahren Sie hier.

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