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Wirtschaft: Feiertags-Zuschläge

Wer an Sonntagen, Feiertagen oder nachts arbeiten muss, bekommt ExtraZulagen vom Arbeitgeber – muss für dieses Bonbon aber keine Steuern an das Finanzamt zahlen. Die Ermäßigung, die als Privileg des kleinen Mannes gilt, summiert sich auf etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Wer an Sonntagen, Feiertagen oder nachts arbeiten muss, bekommt ExtraZulagen vom Arbeitgeber – muss für dieses Bonbon aber keine Steuern an das Finanzamt zahlen. Die Ermäßigung, die als Privileg des kleinen Mannes gilt, summiert sich auf etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr. Nach Angaben der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung arbeitet etwa jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland regelmäßig sonntags, jeder siebte arbeitet nachts.

Warum sie schädlich sind: Mit diesem Rabatt wird das Einkommen einer relativ kleinen Gruppe von Menschen aufgebessert – auf Kosten aller Steuerzahler. Eine bessere Entlohnung für ungünstige Arbeitszeiten ist zwar berechtigt – das aber sollte Sache der Tarifpartner sein. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssten also aushandeln, dass Bäcker, Busfahrer, Krankenschwestern, Lastwagen-Fahrer oder Kellner mehr Geld verdienen, weil sie zu Zeiten arbeiten müssen, an denen andere Menschen ruhen – statt dem Staat diese Verantwortung zuzuschieben.

Wer profitiert: Zum einen verteidigen die Arbeitnehmer ihre Pfründe und beharren auf der Subvention. Daher dürfte es für die SPD schwer werden, ihrer Basis eine schrittweise Besteuerung der Zuschläge schmackhaft zu machen, zumal die SPD-Linke in den vergangenen Monaten schon mehrere Kröten schlucken musste. Aber auch die Arbeitgeber profitieren von der Steuerfreiheit der Zuschläge. Denn sonst müssten sie ihren Angestellten höhere Löhne zahlen und hätten mithin einen Kostennachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten. Eine Zustimmung der Union ist daher noch unklar – noch gibt es in der Partei keine einheitliche Linie. brö

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