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Finanzbranche: Bankkunden werden jetzt besser geschützt

Die große Koalition hat sich auf neue Regeln für einen besseren Schutz von Bankkunden vor Falschberatung geeinigt.

Berlin - Die große Koalition hat sich auf neue Regeln für einen besseren Schutz von Bankkunden vor Falschberatung geeinigt. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf der Regierung müssen die Banken den Kunden bei telefonischen Beratungen künftig keinen Mitschnitt aushändigen, sondern nur ein schriftliches Protokoll. Dies sei ein „guter Kompromiss“, erklärte am Mittwoch der SPD-Rechtsexperte Klaus-Uwe Benneter. Das schriftliche Protokoll können Bankkunden eine Woche lang prüfen und in dieser Zeit einen Vertrag widerrufen.

Das Kabinett hatte den Entwurf bereits im Februar verabschiedet. Der Bundestag soll das Gesetz am Freitag nächster Woche beschließen. Danach müssen Banken und Finanzvermittler den Anlass und die Dauer der Beratung dokumentieren. In dem Protokoll müssen sie zudem die persönliche Situation und die Anlagewünsche des Kunden festhalten. Ihre Anlageempfehlung müssen sie in dem Schriftstück begründen. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche soll von drei Jahren ab Kauf eines Finanzprodukts auf zehn Jahre verlängert werden.

Mit dem neuen Gesetz reagiert die Politik auf Anlageskandale wie den Fall Lehman. Rund 40 000 deutsche Anleger hatten Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers gekauft. Nachdem die Bank im September Insolvenz anmelden musste, sind die Papiere praktisch wertlos. Viele Anleger hoffen jetzt, vor Gericht ihr Geld zurückzubekommen. Nachdem ein Rentnerpaar Ende des Jahres vor dem Landgericht Frankfurt gescheitert war, hat das Landgericht Hamburg am Dienstag einem pensionierten Lehrer 10 000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Vor allem die Begründung des Urteils macht Anlegern und Verbraucherschützern Mut. Die Hamburger Sparkasse hätte den Kunden über die fehlende Einlagensicherung und über die Höhe ihrer eigenen Gewinnmarge aufklären müssen, heißt es darin. Damit bezieht sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) über versteckte Provisionen („Kickbacks“). Nach Meinung des BGH müssen Geldinstitute die Anleger darüber informieren.

Nach dem Urteil rät die Interessengemeinschaft der Lehman-Geschädigten Betroffenen, „den Rechtsweg in Betracht zu ziehen“. Anlegerschützer sind zurückhaltender. Es gebe bei den Gerichten eine Tendenz zu mehr Anlegerfreundlichkeit, heißt es bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Eine Klage sei aber immer eine Frage des Einzelfalls. Auch Manfred Westphal, Anlageexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, spricht von einer „Einzelfallentscheidung.“ Sowohl das Hamburger als auch das Frankfurter Urteil sind nicht rechtskräftig. Heike Jahberg (mit afp)

Heike Jahberg (mit afp)

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