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Abstimmverhalten: Fonds vernachlässigen ihre Anleger

DSW-Umfrage: 63 Prozent der Fonds informieren ihre Anleger schlecht über Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen. Die Informationen werden gar nicht erst weitergegeben.

Deutsche Privatanleger werden von der Fondsindustrie bei der Wahrnehmung von Stimmrechten häufig stiefmütterlich behandelt. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Fondsumfrage der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Knapp 90 Prozent aller befragten Fondsgesellschaften bezeichneten die Möglichkeit, dass Anleger ihre Stimmrechte auf Hauptversammlungen an die Fonds abtreten können, als „aktive Wahrnehmung von Anlegerinteressen“. Doch informiert würden Anleger über das Abstimmverhalten der Fonds immer seltener, teilte die DSW am Mittwoch mit. „63 Prozent (Vorjahr: 47 Prozent) der Fonds geben diese Infos gar nicht mehr weiter.“ Es bleibe den Anteilseignern also unklar, wie die Fonds auf den jeweiligen Hauptversammlungen ihre Stimmrechte wahrgenommen haben. 13 Prozent der befragten Fonds veröffentlichten ihr Stimmverhalten nachträglich. „Mit Blick auf die Finanzkrise würde den Fonds hier mehr Transparenz gut zu Gesicht stehen“, sagte DSW-Geschäftsführerin Jella Benner-Heinacher.

Die Umfrage der Anlegerschützer soll einen Überblick geben, wie sich die aktuelle Einstellung der Kapitalanlagegesellschaften zum Thema Corporate Governance darstellt. Durchgeführt wurde sie in Zusammenarbeit mit Feri Finance und Research und der Fachhochschule Kaiserslautern/Zweibrücken. An der Analyse beteiligten sich 17 Kapitalanlagegesellschaften, die zusammen rund 46 Prozent aller „Assets under Management“ (verwaltetes Fondsvermögen) im deutschen Markt abdecken.

Um seine Rechte auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auszuüben, muss ein Anleger nicht persönlich anwesend sein. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) weist darauf hin, dass zur Wahrnehmung des Stimmrechts die persönliche Anwesenheit nicht erforderlich ist. „Der Aktionär kann sein Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.“ Diesem Bevollmächtigten können konkrete Weisungen für einzelne Tagesordnungspunkte erteilt werden.

Unterlagen zur Stimmrechtsvertretung werden den Anlegern mit der Einladung zum Aktionärstreffen geschickt. „Er braucht die Formulare nur auszufüllen und der Aktiengesellschaft, seiner Depotbank oder einer Aktionärsvereinigung zuzusenden“, erklären die Börsenexperten vom DAI das Verfahren. mot

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