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Börse

© Imago, Rainer Weisflog

Anlage: Falscher Glanz

Börsenbriefe, Aktien-Newsletter und selbst ernannte Gurus haben Konjunktur - gegen Markus Frick, einer der bekanntesten Tippgeber, ermittelt zurzeit die Börsenaufsicht Bafin. Ein Leitfaden für Anleger.

Boomt die Börse, haben Propheten und Gurus Konjunktur. Ein Streifzug durch einschlägige Internetforen belegt: Mit den Aktien ist in den vergangenen Monaten die Zahl der Börsenbriefe, Newsletter und Hotlines explodiert. Unzählige Tipps und Tricks für den schnellen Reichtum an der Börse sind im Umlauf. Wie einst am Neuen Markt werden Anleger mit heißen Aktien („Hot Stocks“) geködert. Was damals mit dem Etikett „Internet“ und später „Biotech“ verkauft wurde, trägt heute das Label „Rohstoffe“.

Markus Frick, einer der bekanntesten Tippgeber, trommelte besonders laut für kleine Rohstoffwerte. Doch Anleger, die seinen teuren Newsletter abonniert und auf die Aktien von Russoil, Star Energy und Stargold Mines gesetzt hatten, wurden enttäuscht. Die Kurse sind abgestürzt, die Finanzaufsicht Bafin ermittelt gegen Frick, seine N 24-Sendung „Make Money“ wurde abgesetzt.

Was können Anleger aus dem Fall lernen? Wie kann man unseriöse von seriösen Börsenbriefen unterscheiden? „Wer sich auf die Tipps von Börsenbriefen verlässt, nimmt an einem Glücksspiel teil“, warnt die Stiftung Warentest. „Der Anleger trägt das volle Risiko“, erklärt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

DER ROHSTOFF-HYPE

Öl, Gas, Gold, Silber, Uran – in Börsenbriefen wird alles gepusht, was man aus der Erde holen kann. Dabei empfehlen die Tippgeber meist kleine, exotische US-amerikanische oder kanadische Unternehmen, die im Explorationsgeschäft tätig sind, also Minenbetreiber, Öl- oder Gasförderer. Vorteil für die Ratgeber: Da kaum Informationen über diese Unternehmen verfügbar sind, können leicht „Geheimtipps“ gegeben werden. Die Unterscheidung, welche Firma ein solides Geschäftsmodell oder nachweisbare Ressourcen hat, ist für deutsche Privatanleger meist unmöglich.

TRICKS BEI DER NOTIERUNG

Die im Ausland häufig schon gelisteten Aktien werden im Freiverkehr der Frankfurter Börse notiert, wo die Zulassungshürden vergleichsweise niedrig sind. Beliebt ist auch die Methode, den Börsenmantel eines ausländischen Unternehmens zu benutzen, das sein operatives Geschäft aufgegeben hat. Der Mantel kann anderen Firmen als Vehikel für einen Börsengang dienen – mit geringeren Verpflichtungen bei der Notierung.

KLEINE WERTE, ENGER MARKT

Je unscheinbarer der empfohlene Wert, desto blumiger die Kursfantasie. Die Tippgeber nutzen dabei ein empirisch belegtes Börsenphänomen aus: Nebenwerte entwickeln sich im Aufschwung häufig besser als große Aktien. Bei den „Hot Stocks“ gleicht dieser Kursanstieg oft einem Strohfeuer. Da die anfangs unbekannten Kleinstwerte eine niedrige Marktkapitalisierung haben und wenig liquide sind (sie liegen in wenigen Händen), können Nachrichten zu extremen Kursausschlägen führen – nach oben und nach unten. Der Handel mit den heißen Papieren gleicht einem Schneeballsystem: Die Initiatoren des Geschäfts, also die ursprünglichen Besitzer, verkaufen ihre empfohlenen Papiere an Anleger weiter, die im schlechtesten Fall auf den Aktien sitzen bleiben.

TRAUMHAFTE RENDITEN

„Kurs-Raketen“, für die eine Rendite von bis zu 1000 Prozent versprochen wird, sollten Anleger stutzig machen. Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (Dias) empfiehlt einen konservativen Maßstab für eine realistische Renditeerwartung: die aktuelle Verzinsung der zehnjährigen Bundesanleihen. Liege die versprochene Rendite höher, dann sei die Anlage immer auch mit nicht unerheblichen Risiken behaftet. „Renditen von mehr als fünf Prozent jährlich sind derzeit – wenn überhaupt – in aller Regel nur mit spekulativen Anlageformen erzielbar“, so das Dias.

DAS KLEINGEDRUCKTE

Im Impressum oder den Disclaimern (Haftungsausschlüssen) der Newsletter sollten Anleger genau nachlesen. Hier finden sich Warnhinweise für Investoren, mit denen sich die Autoren absichern. Außerdem wird hier häufig die Frage beantwortet, wie unabhängig und objektiv die Informationen sind. Ein Beispiel: Der „Deutsche Investment Report“ schreibt in seinem Impressum: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die auf den Webseiten von ,Deutscher Investment Report’ veröffentlichten Interviews von den jeweiligen Unternehmen in Auftrag gegeben und bezahlt worden sind. Für den Versand unserer Information hat uns das Unternehmen eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Aus diesem Grund kann allerdings die Unabhängigkeit der Analyse in Zweifel gezogen werden.“ Hier sollten Anleger hellhörig werden. Das Gleiche gilt, wenn neben dem Börsenbrief gleichzeitig die Vermögensverwaltung angeboten wird. Musterdepots können Aufschluss über die Qualität geben.

DIE WERBETROMMEL

Unbekannte Aktien brauchen Aufmerksamkeit. Deshalb arbeiten Newsletterdienste oft zusammen. „Hot Stocks“ werden so gleich mehrfach empfohlen, obwohl die gleichen Autoren dahinterstecken. Vorsicht ist bei teuren Hotlines oder professionellen Telefonverkäufern angebracht. Auf Seminaren und – wie bei Markus Frick – im Fernsehen wird die Werbetrommel für das breite Anlegervolk gerührt.

JURISTISCHE FALLE

„Juristisch ist gegen Börsenbriefe fast nichts zu machen“, sagt DSW-Experte Carsten Heise. Auch wenn ein Tippgeber etwa wegen Kursmanipulation strafrechtlich verurteilt wurde, sei es äußerst schwierig, auch zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen. Heise ist kein Fall bekannt, in dem Anleger erfolgreich auf Schadenersatz geklagt hätten. Zwar müssen die Börsenbriefschreiber nachweisen können, dass sie ihre Informationen sachgerecht ausgewertet haben. Das Gegenteil zu beweisen und zusätzlich eine Betrugsabsicht zu belegen, dürfte für die meisten Anleger aber unmöglich sein. Im Fall Frick empfiehlt DSW-Jurist Heise Geduld: „Anleger sollten abwarten, was die Bafin herausfindet. Dann verbessert sich die Beweislage. Noch droht keine Verjährungsfrist abzulaufen.“

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